Steuervereinfachungsgesetz
Vereinfachungen für elektronische Rechnungen
Am 23. September 2011 haben Bundestag und Bundesrat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Ein lang erwarteter Aspekt dieses Gesetzes sind Erleichterungen im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen.
Rückwirkend zum 1. Juli 2011 wurden nun die für diese bislang geltenden strengen Anforderungen gelockert. Rechnungen können ab diesem Zeitpunkt ohne größere Hürde elektronisch versandt werden, zum Beispiel per Mail, gegebenenfalls mit pdf- oder Textdatei, per Serverfax oder auch als Web-Download. Stimmt der Rechnungsempfänger der elektronischen Übermittlung zu, sind spezielle technische Übermittlungsverfahren nicht mehr erforderlich. Allerdings ist zu beachten, dass die "Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet" sein müssen. Hierunter versteht man die Sicherstellung der Identität des Rechnungsstellers, der Unverändertheit der Rechnungsangaben während der Übermittlung und die Erkennbarkeit "fürs menschliche Auge".
Details zu elektronischen Rechnungen hat das Bundesfinanzministerium in dem BMF-Schreiben vom 2. Juli 2012 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB) veröffentlicht.