Beilegung von Streitigkeiten
Schlichtungsinstitutionen
Bei Streitigkeiten zwischen Wettbewerbern kommen zwei Schlichtungs-Institutionen infrage: Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten und die Verfahrensordnung der Allgemeinen Gütestelle der IHK.
Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft ist fast so etwas wie ein kleines Schiedsgericht mit vorgegebenen Verfahrensabläufen.
Die Gütestelle schlichtet Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, sofern diese Streitigkeiten die gewerbliche Tätigkeit betreffen. Wie das funktioniert, ist der Verfahrensordnung zu entnehmen. Eines gilt aber immer: Erfolgreich kann die Gütestelle nur sein, wenn die Parteien grundsätzliche Einigungsbereitschaft zeigen und die Sachverhalte überschaubar sind.
Die Gütestelle schlichtet Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, sofern diese Streitigkeiten die gewerbliche Tätigkeit betreffen. Wie das funktioniert, ist der Verfahrensordnung zu entnehmen. Eines gilt aber immer: Erfolgreich kann die Gütestelle nur sein, wenn die Parteien grundsätzliche Einigungsbereitschaft zeigen und die Sachverhalte überschaubar sind.
Eine Liste mit Güte- und Schlichtungsstellen in Schleswig-Holstein finden Sie folgend.
- Ministerium für Justiz, Kultur und Europa - Liste mit Güte- und Schlichtungsstellen (Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schlichtenStattRichten/Downloads/schlichtenStattRichten.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
- Verfahren bei Streitigkeiten im Wettbewerb (Nr. 1359676)
- Verfahrensordnung Gütestelle der IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 647 KB) (Nr. 4524908)
- Verfahrensordnung Gütestelle der IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) (Nr. 1369934)
- Verfahrensordnung Gütestelle der IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 221 KB) (Nr. 1369750)