Syndikusrechtsanwälte

Der Syndikusrechtsanwalt

Der Syndikusrechtsanwalt – neue Chancen für mittelständische Unternehmen. Welche Bedeutung hat der Syndikus aus Sicht der Unternehmensführung?
Nicht jedes Unternehmen kann oder will sich eine eigene Rechtsabteilung leisten. Die Organisationseinheit eines Betriebes kann aber schnell so groß werden, dass es sich lohnt, die Kosten für einen eigenen Unternehmensjuristen mit den sonst angefallenen externen Anwaltsberatungskosten gegenzurechnen.
Doch es stellt sich nicht nur die Kostenfrage, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten die Rechtsabteilung in der Unternehmensorganisation strategisch zu positionieren. Seit Anfang 2016 können Unternehmensjuristen als Syndikusrechtsanwälte zugelassen werden. Eingeführt wurde der geschützte Begriff des Syndikusrechtsanwalts vom Gesetzgeber, nachdem es sozialversicherungstechnische Unklarheiten für angestellte Anwälte in Unternehmen gab. Nur wenn der angestellte Jurist im Betrieb nicht weisungsgebunden, sondern unabhängig anwaltlich tätig ist, darf er sich Syndikusrechtsanwalt nennen und sich damit auch im attraktiven anwaltlichen Versorgungswerk rentenversichern.
Dies wird zukünftig den Arbeitsmarkt für Unternehmensjuristen und die Attraktivität von Unternehmern als Arbeitgeber verändern, denn beide Seiten müssen sich entscheiden, wie sie sich aufstellen wollen. Während es bis heute keine strenge Trennung zwischen einem juristischen Angestellten und einem Syndikusrechtsanwalt gab, wird künftig nach dem Grad der Unabhängigkeit und Selbständigkeit in der juristischen Arbeit unterschieden. Die Bandbreite der Tätigkeit eines Unternehmensjuristen wird sich schärfer aufteilen zwischen einer geleiteten Sachbearbeitertätigkeit mit untergeordneter juristischer Fallbearbeitung und dem Syndikusrechtsanwalt, der das juristische Gewissen eines Unternehmens darstellt.
Insbesondere das Bild des Syndikus wird durch die offizielle Zulassung ganz deutlich geschärft: Er berät nicht nur bei aufkommenden Fragen der Geschäftsführung, sondern vermeidet durch vorausschauendes Denken und Lenken Probleme schon im Vorfeld. Er hat die Rolle des Mitgestalters im Unternehmen, indem er rechtlich optimierte Vorgehensweisen aufzeigt und somit unternehmerische Entscheidungen aktiv mitgestaltet. Es ist dabei an das strenge Berufsrecht, also an die anwaltlichen Grundpflichten gebunden. Der Syndikus hat auch für das Unternehmen darüber zu wachen, dass alle maßgeblichen Vorschriften und Regeln sowie die unternehmensinternen Vorgaben durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter eingehalten werden - ein nicht unerheblicher Qualitäts- und Vermarktungsfaktor.
Genau diese Rolle füllen auch heute schon viele Unternehmensjuristen aus. Deshalb wäre es nur folgerichtig und für beide Seiten attraktiv, die Syndikusrechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer zu beantragen.
In die Kosten-Nutzen-Analyse fließen somit nicht nur die sonst im Bedarfsfalle anfallenden Rechtsberatungskosten für einen externen Anwalt ein. Wenn rechtliche Risiken im Vorwege ausgeräumt werden, durch rechtssichere Verträge, rechtskonforme Produktgestaltung und gerichtsfeste Compliance, dann ist das unbezahlbar.
Weitere Fragen werden hier beantwortet.
Für angestellte Juristen gibt es die Möglichkeit eines anderen Status. Das kann für beide Seiten Vorteile bieten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Was hat sich verändert?

Unternehmensjuristen können seit Anfang des Jahres als Syndikusrechtsanwälte zugelassen werden. Als rechtliches Gewissen übernehmen sie damit eine wichtige Funktion in der Unternehmensführung.
Der Begriff Syndikus stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Verwalter einer Angelegenheit".

Was wird den Syndikusrechtsanwalt vom Unternehmensjuristen zukünftig unterscheiden?

Derzeit reicht die Bandbreite der Tätigkeit von Unternehmensjuristen von der juristischen Sachbearbeitung mit untergeordneter juristischer Fallbearbeitung bis hin zur anwaltlich strategischen Managementtätigkeit als Syndikus. Der Hauptunterschied zum Unternehmensjuristen wird in Zukunft darin bestehen, dass der Syndikusrechtsanwalt die Geschäftsführung nicht nur fachlich berät, sondern anwaltlich beraten kann. So ist der Syndikus nicht weisungsgebunden, sondern berät dass Unternehmen frei und unabhängig, indem er Sachverhalte ungeleitet und unbeeinflusst rechtlich bewertet.
Aufgrund der zunehmenden Verrechtlichung kommt dem Syndikusrechtsanwalt zukünftig eine höhere Bedeutung zu, indem er mit seinem fachlichen Wissen Einfluss auf die Gestaltung des Geschäftes übernimmt und unternehmerische Entscheidungen aktiv mitgestaltet.

Welche Funktion hat ein Syndikusrechtsanwalt noch?

Intern wacht der Syndikus darüber, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter alle Vorschriften und Regeln sowie die unternehmensinternen Vorgaben einhalten. Er ist dabei immer an das strenge Berufsrecht, also an die anwaltlichen Grundpflichten gebunden. So hat er beispielsweise wie ein freier Anwalt auch in Zivilprozessen ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es um vertrauliche Beratungen geht.

Welche Folgen sind mit der Zulassung zur Syndikusanwaltschaft für die Unternehmen verbunden?

Für das Unternehmen können insbesondere zwei Vorteile bestehen. Zum einen kann es mit einem Syndikus in Auseinandersetzungen oder Verhandlungen mit Anwälten anderer Firmen Augenhöhe herstellen und damit die Verhandlungsposition verbessern. Zum anderen kann der Syndikus dem Unternehmen durch Rechtsrat und Rechtsgestaltung rechtlich optimierte Vorgehensweisen aufzeigen und vertritt damit innerhalb des Unternehmens Recht und Gesetz. Das Unternehmen profitiert intern davon, dass die Firmenkosten und zu erbringenden Leistungen rechtssicher vorhersehbar sind und dadurch Streitigkeiten im vornhinein verhindert werden können.

Kann ein Syndikusanwalt im Unternehmen die Außenwahrnehmung bzw. das Image einer Firma verändern?

Mit der Anstellung eines Syndikusrechtsanwalts dokumentiert die Unternehmensführung nach außen, dass es mit einem Organ der Rechtspflege eine Betriebsorganisation zur Einhaltung von Recht und Gesetz sicherstellt – ein nicht zu unterschätzender Vertrauensbonus. Die Gewährleistung von Rechtskonformität wird nicht mehr nur im internationalen Geschäftsverkehr eingefordert, sondern ist zunehmend auch national unverzichtbar.

Welche Bedeutung hat der neu geschaffene Status am Arbeitsmarkt?

Sowohl Unternehmen als auch die angestellten Juristen müssen sich strategisch neu ausrichten und am Arbeitsmarkt neu justieren. Je nach Grad der Unabhängigkeit der juristischen Tätigkeit im Unternehmen muss künftig entschieden werden, ob es sich um eine Syndikustätigkeit handelt oder nicht. Dies ist zum einen für die Attraktivität des Arbeitgebers von Bedeutung und zum anderen für den Arbeitnehmer ein wettbewerbsrelevantes Verkaufsargument.

Warum gibt es überhaupt eine Veränderung?

Der Hintergrund für die Einführung des offiziellen Status „Syndikusrechtsanwalt“ findet sich im System der Sozialversicherung: Freiberufliche Rechtsanwälte und angestellte Anwälte in Kanzleien sind nicht rentenversicherungspflichtig bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern können über das Versorgungswerk für Rechtsanwälte fürs Alter vorsorgen. Dies ist für sie meist attraktiver.
Für angestellte Juristen bei nicht-anwaltlichen Arbeitgebern gilt seit der Klarstellung durch das Bundessozialgericht im April 2014 die Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit Beginn des Jahres können sich auch diese angestellten Juristen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und selbst vorsorgen: Wenn ihr Arbeitgeber sie als Syndikusrechtsanwalt anstellt. Für die Unternehmen ist es gleichgültig, ob sie den Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung an das Versorgungswerk oder an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Es sind dieselben Beträge.

Welche Übergangsregelungen gibt es?

Unternehmensjuristen, die bereits eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre jetzige Tätigkeit erhalten haben, genießen Bestandsschutz. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, wonach eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nur noch für Syndikusanwälte vorgesehen ist, gilt dann nur für zukünftige Beschäftigungsverhältnisse.
Erstreckt sich der ursprüngliche Befreiungsbescheid nicht auf die jetzige ausgeübte Tätigkeit, so müsste bis zum 31. März 2016 die Syndikusanwaltschaft beantragt werden, um im Versorgungswerk bleiben zu können. Besteht für die aktuelle Beschäftigung kein Befreiungsbescheid und ist keine Syndikusanwaltschaft vorgesehen, so besteht ab sofort für den Arbeitgeber die Verpflichtung, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.