IHK zu Lübeck

IHK-Mitgliedsbeitrag

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist kraft Gesetzes eine Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft, die von den im Lübecker IHK-Bezirk (Stadt Lübeck, Kreise Ostholstein, Segeberg, Kreis Herzogtum Lauenburg und Stormarn) ansässigen Gewerbetreibenden in Eigenverantwortung getragen wird. Die IHK vertritt die Interessen der über 65.000 Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung, erfüllt orts- und wirtschaftsnah vom Staat in vielen Einzelvorschriften, Gesetzen und Verordnungen übertragene Aufgaben und erbringt Serviceleistungen für die Mitgliedsunternehmen.

Gesetzliche Pflichtmitgliedschaft

Damit die IHK die gewerbliche Wirtschaft in ihrer ganzen Breite vertreten kann, gehören nach den gesetzlichen Vorschriften alle Gewerbetreibenden - ohne Unterschied der Branche, der Rechtsform, der Größe oder des Umfangs - der IHK an, wenn es sich um eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit handelt und im Bezirk der Lübecker Industrie- und Handelskammer eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird. Nur reine Handwerksbetriebe sind ausgenommen, wobei diese dann Mitglied der Handwerkskammer sind. Mit der IHK-Zugehörigkeit besteht grundsätzlich auch die Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kammer.
Allein die Pflichtmitgliedschaft in Verbindung mit dem Beitrag ermöglichen es der IHK, den ihr gesetzlich übertragenen Auftrag zur Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Mitgliedsunternehmen repräsentativ und unabhängig zu erfüllen und dabei die unterschiedlichen Interessen und unternehmerischen Erfahrungen objektiv, abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Pflichtbeiträge sind deshalb öffentliche Abgaben und können auch als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Der IHK-Beitrag einfach erklärt

Warum müssen Unternehmen Beiträge an die IHK entrichten? Wie berechnen sich diese? Und wer ist von der Beitragszahlung befreit? Diese und viele weitere Fragen beantwortet unser Kurzfilm.

Beitragsentwicklungen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung angehalten. Deshalb hat die Vollversammlung, das höchste Gremium unserer IHK zu Lübeck, für die Jahre 2018 bis 2023 beschlossen, die Beiträge jeweils nur anteilig zu veranlagen. Es wurden prozentuale Beitragsentlastungen sowohl auf die Grundbeiträge und als auch auf den Umlagehebesatz verabschiedet. Von den geringeren Beiträgen profitieren alle zahlenden Mitgliedsunternehmen demnach gleichermaßen.
Für das Jahr 2024 hat die Vollversammlung umfangreiche Änderungen der Beiträge beschlossen. Die Staffelung der Grundbeiträge wurde an bekannte Werte aus dem Wirtschafts- und dem Steuerrecht angepasst. Die Grundbeiträge für Mitgliedsunternehmen - vor allem mit kleinem oder mittlerem Gewerbeertrag - wurden teilweise deutlich reduziert. Und auch in diesem Jahr profitieren unsere Mitglieder von einer reduzierten Umlage. Informieren Sie sich direkt in der aktuell gültigen Wirtschaftssatzung.

Beitragsrechner

Berechnen Sie mit unserem Beitragsrechner Ihren Beitrag – schnell und unkompliziert.
Bitte geben Sie Ihren Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb in Euro (Eingabe bitte in ganzen Zahlen - ohne Trennungspunkt(e), Komma(ta) o.ä.) bei der zutreffenden Unternehmensform ein:
Zur Info:
  • KGT = Nicht im Handelsregister eingetragene Firmen bzw. Einzelunternehmen
    (z.B. Einzelunternehmer, GbR)
  • HRA = Im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften
    (z.B e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • HRB = Im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaften
    (z.B. GmbH, AG, UG)

Ihr Jahresbeitrag:
Euro Grundbeitrag
+ Euro Umlage
= Euro Gesamtbeitrag
Ergebnis ohne Gewähr, da nur Standardfälle darstellbar sind.

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