4. Juli 2024

Webinar „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“

Ab 2025 müssen viele Unternehmen erstmals strukturiert, einheitlich und umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, entsprechende Ziele und Maßnahmen sowie über Auswirkungen und Chancen der Unternehmensaktivitäten berichten. Das fordert die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).
Direkt betroffenen sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland. Ein zentrales Element der CSRD ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit.
„Kern der Prüfung ist die Frage, welchen Einfluss die eigene unternehmerische Tätigkeit auf soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit hat“, erläutert Stefan Wesemann, Leiter der IHK-Geschäftsstelle Schleswig.
Umgekehrt geht es auch um die Frage, wie sich veränderte Rahmenbedingungen auf das Geschäftsmodell auswirken.
Wie führt man eine Analyse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durch, welche Vorgaben gibt es und wie bewertet und dokumentiert man die Ergebnisse? Im Praxisbericht gibt die Ostangler Versicherung aus Kappeln Einblick, wie sie die doppelte Wesentlichkeit im Unternehmen analysiert hat.
Das Webinar der IHK Flensburg und der Agentur für Arbeit Flensburg findet statt am Mittwoch, 17. Juli 2024, von 9 bis 10 Uhr. Technische Voraussetzungen: Rechner, Laptop oder Tablet, Lautsprecher und Internet.
Anmeldung: per E-Mail an schleswig@flensburg.ihk.de oder telefonisch (04621 481995-0).
Weitere Informationen:
Stefan Wesemann
Tel. 04621 481995-0
stefan.wesemann@flensburg.ihk.de