31. Mai 2024

IHK-Seminar: Praxiswissen Präferenzen und Lieferantenerklärungen

Waren mit Präferenzursprung aus der Europäischen Union genießen in den meisten Regionen der Welt Zollvergünstigungen. In vielen Ländern können EU-Waren sogar zollfrei eingeführt werden. Damit sind Zollpräferenzen wichtige Exportförderungsmittel. Um diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, müssen Exporteure die einschlägigen Ursprungsregeln kennen, diese erfüllen und revisionssicher dokumentieren.
Mit dem Schwerpunkt der präferenzrechtlichen Abwicklung von Exportgeschäften werden in dem kostenpflichtigen Seminar am 10. Juni 2024, von 9 bis 16:30 Uhr, in der IHK Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg, die praktische Nutzung der Präferenzursprungsregelungen, die nötigen formellen Nachweise und die Vereinfachung als „Ermächtigter Ausführer" beziehungsweise „Registrierter Ausführer“ ausführlich behandelt.
Diplom-Finanzwirtin Nora Grubert von der ZOBA Zollberatung und -abwicklung GmbH erläutert zudem den Sinn und Zweck der Lieferantenerklärung.
Für die Teilnahme werden 195 Euro pro Person berechnet. Den Teilnehmenden wird empfohlen, ein WLAN-fähiges Notebook oder Tablet mitzubringen, um praxisnahe Übungen durchzuführen.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Olga Tokun
Telefon: 0461 806-387
E-Mail: olga.tokun@flensburg.ihk.de