IHK zu Lübeck
Antrag auf Stundung der offenen Beiträge bei der IHK zu Lübeck
Hiermit beantragen wir, gemäß § 19 Abs. 1 der Beitragsordnung, aufgrund unserer derzeitigen wirtschaftlichen Situation die Stundung der offenen Beitragsforderungen (bis maximal 6 Monate ab Antragsstellung möglich).