IHK zu Lübeck
Datenweitergabe
Zu den Aufgaben der IHK zu Lübeck gehört auch die Unterstützung beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen.
Die IHK zu Lübeck ist deshalb zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken gemäß § 9 Abs. 5 IHKG befugt, die nach § 9 Abs. 1 IHKG erhobenen Daten wie zum Beispiel Name, Firma, Anschrift und Wirtschaftszweig aus der Gewerbeanmeldung zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an nicht-öffentliche Stellen (insbesondere an andere Unternehmen) auf Anforderung hin zu übermitteln.
Der Weitergabe dieser Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.