IHK zu Lübeck
Beitragsfreistellung für Existenzgründer (KGT)
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt haben, sind im Geschäftsjahr der Betriebseröffnung und in dem darauf folgenden Jahr von Grundbeitrag und Umlage, im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt.
Im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen können die Befreiungsregelung leider nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für die UG (haftungsbeschränkt) und BGB-Gesellschaften (GbR).