Nr. 4289630
IHK zu Lübeck

Antrag auf Anpassung der vorläufigen Beitragsveranlagung

Sie möchten die voraussichtliche Bemessungsgrundlage für eine Vorauszahlung ändern? Füllen Sie einfach das Formular aus und schicken es ab. Vielen Dank! Eine Abrechnung erfolgt mit der Übermittlung einer entsprechenden Festsetzung durch das für Sie zuständige Finanzamt. 
Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie die Bemessungsgrundlage für einen bereits abgerechneten Erhebungszeitraum (zum Beispiel aufgrund eines aktuelleren Steuerbescheids oder einer Betriebsprüfung) ändern möchten, nutzen Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular