Energie- und Stromnebenkosten - Erstattungsmöglichkeiten für Unternehmen
Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen. Weitere Entlastungsmöglichkeiten gibt es bei Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, bei Netzentgelten und bei der Erzeugung von Erneuerbaren Energien. Im Rahmen des Webinars werden die verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten dargestellt. Referieren werden: Robert Büchner, AssmannPfeiffer Rechtsanwälte, Berlin und Dr. Klaus Thoms, IHK zu Kiel.
Im Schwerpunkt geht um folgende Erleichterungstatbestände:
Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird.
Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird.
Steuerbefreiungen für besondere Prozesse
Entlastungen für den Einsatz von Energieträgern in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Befreiungen für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen