Ehrenamt bei der IHK Flensburg
Vollversammlung der IHK Flensburg
Was ist die Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ jeder IHK. Sie bestimmt unter anderem über die Richtlinien der IHK-Arbeit und Anliegen der IHK-zugehörigen Wirtschaft.
Was macht die Vollversammlung?
Die Aufgaben sind im Wesentlichen:
- die Beschlussfassung über den Haushalt der IHK,
- die Frage der Beteiligung der IHK an anderen Gesellschaften oder Institutionen,
- die Errichtung von Ausschüssen und die nähere Bestimmung ihrer Aufgaben und Befugnisse sowie die Berufung der Mitglieder dieser Ausschüsse. Eine Ausnahme bildet der Berufsbildungsausschuss, dessen Installierung und Besetzung im Berufsbildungsgesetz geregelt ist.
- die Errichtung von Einigungsstellen und Güteausschüssen,
- den Erlass von Vorschriften für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und
- die Wahl der Rechnungsprüfer
Die Vollversammlungsmitglieder bringen dabei ihren unternehmerischen Sachverstand und ihre spezifischen, unternehmerischen Erfahrungen in die Arbeit der IHK ein und tragen so ganz wesentlich an der betrieblichen Praxis orientierten Entscheidungen der IHK bei. Zudem sind sie ein wichtiges Bindeglied der IHK zur unternehmerischen Basis der insgesamt rund 38.000 IHK zugehörigen Unternehmen im IHK-Bezirk Flensburg. Von diesen nehmen sie weitere Anregungen auf, die sie in die Arbeit der IHK und ihrer Gremien einspeisen und informieren andererseits, jeder in seinem Bereich, vor Ort über die Arbeit der IHK.
Mitglieder der Vollversammlung
Die Vollversammlung der IHK Flensburg besteht aktuell aus 61 unmittelbar gewählten Mitgliedern in verschiedenen Wahlbezirken und Wahlgruppen. Diese sind für den Zeitraum 2024 bis 2028 durch die IHK-Mitgliedsunternehmen gewählt worden.
Die IHK-Vollversammlung bei der konstituierenden Sitzung
© IHK/Tim Riediger