Güterkraft- und Omnibusverkehr

Verkehrsunternehmensdatei

Seit Ende 2012 führt das Bundesamt für Güterkraftverkehr ein elektronisches Zentralregister für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen: die Verkehrsunternehmensdatei, kurz VUDat. Im Zuge einer engeren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Bereich des Güter- und Personenkraftverkehrs ist fortan jeder Mitgliedstaat verpflichtet, ein zentrales elektronisches Register sämtlicher Kraftverkehrsunternehmen zu betreiben, die im Inland zur Ausübung des Berufs des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers zugelassen wurden.
Wichtig: Personenkraftverkehrsunternehmen werden in diesem Zusammenhang definiert als Unternehmen, die
  • eine der Öffentlichkeit oder
  • bestimmten Benutzergruppen angebotene Personenbeförderung
gegen Entgelt
  • der beförderten Person oder
  • des Veranstalters der Beförderung
ausführen, und zwar mit Kraftfahrzeugen, welche nach ihrer Bauart und ihrer Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, einschließlich des Fahrers mehr als neun Personen zu befördern.
In der VUDat werden allgemeine Informationen zu diesen im Inland ansässigen Straßenverkehrsunternehmen gespeichert. Konkret sind dies
  1. Name und Rechtsform des Unternehmens;
  2. Anschrift der Niederlassung;
  3. Namen der Verkehrsleiter, die zur Erfüllung der Voraussetzungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung benannt wurden, oder gegebenenfalls Name eines rechtlichen Vertreters;
  4. Art der Zulassung, Zahl der erfassten Fahrzeuge und gegebenenfalls laufende Nummer der Gemeinschaftslizenz und der beglaubigten Kopien;
  5. Zahl, Kategorie und Art schwerwiegender Verstöße, die in den vorangehenden zwei Jahren zu einer Verurteilung oder einer Sanktion geführt haben [eine Übersicht über die nach EU-Recht definierten "schwersten Verstöße finden Sie rechts unter "Downloads"];
  6. Namen der Personen, die für ungeeignet erklärt wurden, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens zu leiten, solange die Zuverlässigkeit der betreffenden Person nicht wiederhergestellt ist, sowie einschlägige Rehabilitationsmaßnahmen.
Den europarechtlichen Vorgaben entsprechend werden gewisse Inhalte der Verkehrsunternehmensdatei über das Internet allgemein zugänglich sein. Der öffentliche Teil der Verkehrsunternehmensdatei ist mittlerweile über die Internetadresse des BAG erreichbar.