Schleswig-Holstein

Förderrichtlinie für Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung

In Deutschland entstehen noch immer deutlich zu viele Abfälle. 2022 fielen im Durchschnitt etwa 593 Kilogramm sogenannter Siedlungsabfall pro Kopf an – hier sind Abfälle von Haushalten sowie Handel, Gewerbe, Büros und institutionellen Einrichtungen eingerechnet. Damit lag die Abfallmenge deutlich über dem EU-Durchschnitt von 513 Kilogramm je Einwohner. Dies wirkt sich auf den Ressourcenverbrauch aus und führt zu massiven Abfallproblemen in Landschaft und Meeren. Die Produktion von Verpackungen führt zudem zu einem höheren Treibhausgasausstoß.
Damit in Zukunft in Schleswig-Holstein mehr Abfall vermieden und stattdessen eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft gestärkt wird, hat das Umweltministerium eine Förderrichtlinie für Kommunen und Verbände auf den Weg gebracht. Bis zu 75.000 Euro können förderfähige Vorhaben bis Ende 2026 vom Land erhalten. Insgesamt stehen 400.000 Euro im Fördertopf zur Verfügung. Die ersten Gespräche mit möglichen Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern wurden bereits geführt.
“Die Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft auf regionaler Ebene ist ein wichtiger Baustein der Ressourcenwende. Wir wollen gezielt Abfallvermeidungsprojekte vor Ort stärken, denn dort entwickeln Projekte eine Wirkung unmittelbar bei den Menschen“, erklärt Staatssekretär Joschka Knuth. “Deshalb sprechen wir mit dieser Förderrichtlinie speziell die Gemeinden, Ämter und Kreise sowie Vereine und Verbände mit kommunaler Beteiligung an.“
Das Land will mit der Richtlinie unter anderem regionale Vorhaben fördern, die sogenannte Zero-Waste-Strategien konzipieren, initiieren und durchführen sollen. Das sind Maßnahmen, die etwa die Nutzungsdauer verlängern oder ausgediente Produkte einem neuen Zweck zu führen. Außerdem können Konzepte für ehrenamtliche Reparaturtreffen, den Aufbau von Reparaturnetzwerken sowie Initiativen zur Mehrfachnutzung bezuschusst werden. Mehrfachnutzung bedeutet beispielsweise, dass Werkzeuge, Bücher, Spielzeuge oder Möbel ausgeliehen werden können, auch der gesamte Mehrweg-Bereich fällt unter diesen Begriff. Mit diesen Initiativen soll die Idee des zirkulären Wirtschaftens und des nachhaltigen Konsums breit, konkret und dauerhaft in die Gesellschaft getragen werden.
Informationen zu den Voraussetzungen, zur Art und der Höhe der Zuwendung sind der Richtlinie unter dem Reiter "Förderung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft" unter unten angegebenen Link zu entnehmen.
Quelle: Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, 03.04.2024