Förderung

Förderung Radfernwege

Auch schleswig-holsteinische Kommunen können vom neuen Förderprogramm des Bundes zum Ausbau und der Erweiterung des Radnetzes Deutschland profitieren. Förderfähig im Kontext der schleswig-holsteinischen Radfernwege sind auch einheitliche Wegweisungen, Fahrradabstellanlagen und Marketingmaßnahmen.
In Schleswig-Holstein sind folgende Radfernwege umfasst:
  • D1 -Nordseeküstenradweg
  • D2 -Ostseeküstenradweg
  • D7 -Ochsenweg (nur Westroute)
  • D10 -Elberadweg
  • Iron-Curtain-Trail-Streckenabschnitte im Kreis Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt Lübeck
Für Maßnahmen, die bis 2023 fertiggestellt werden können, stehen bundesweit Fördermittel in Höhe von 45 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm ist – wie das Sonderprogramm „Stadt und Land“ – Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes.
Um den Radtourismus und den Radverkehr in Freizeit und Alltag zu stärken, soll das nationale touristische Radnetz weiterentwickelt werden. Mit dem neuen Programm werden infrastrukturelle Maßnahmen für das Radnetz und dessen Vermarktung gefördert: beispielsweise Lückenschlüsse, die Entwicklung gemeinsamer Streckenstandards und der Aufbau begleitender Infrastruktur an den national bedeutsamen Radwegen.
Wer kann eine Förderung erhalten bzw. einen Antrag stellen?
Baulastträger in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Eigenschaftsowie alle, die Maßnahmen auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
  • Zustandserfassung der vorhandenen Infrastruktur (sofern nicht durch das Land übernommen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit oder der Ausbaubreite
  • Schaffung einer einheitlichen Wegweisung
  • Erforderliche Streckenverlegungen! Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
  • Bau von Raststätten mit neuen modernen Standards aus dem Bereich Digitales und E-Mobilität
  • Fahrradabstellanlagen
  • Marketingmaßnahmen
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.
Veröffentlicht am 3. März 2021