Elektromobilität
Förderung von E-Mobilität
Das Bundesförderprogramm für gewerbliches Schnellladen wurde neu aufgesetzt – eine Antragsstellung ist bis zum 1. November 2024 möglich. Das Landesprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II" ist derzeit erschöpft. Das Bundesförderprogramm "E-Lastenfahrradrichtlinie" befindet sich derzeit in Prüfung.
Förderung für gewerbliches Schnellladen
Unternehmen können bis zur Antragsfrist 1. November 2024 eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Weitere Informationen und die Antragsstellung finden Sie beim Projektträger.
E-Lastenräder und -anhänger
Über das Förderprogramm E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert die BAFA die Anschaffung von E-Lastenrädern und -anhängern für gewerbliche Zwecke. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb. Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Website.
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein, sowohl solche die öffentlich zugänglich ist als auch nicht öffentlich zugängliche. Die Zuschüsse variieren nach Leistung und nach Projektgröße.Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderfähigkeit und der Vorgehensweise.
Veröffentlicht am 30. September 2024