Förderung
Genossenschaftliche Wohnprojekte
Die genossenschaftliche Förderung für kleine selbstverwaltete Wohnprojekte wird neu aufgestellt. Als erster Baustein ist seit dem 1. Januar 2023 der Wohnprojekte-Gründungsfonds in Kraft getreten.
Kleine selbstverwaltete Wohnungsgenossenschaften stellen neben dem selbstgenutzten Eigentum und dem Mietwohnungsbau eine wichtige Säule für die soziale Wohnraumversorgung dar. Charakteristisch für genossenschaftliche Wohnprojekte ist neben der Selbstnutzung und Selbstverwaltung als Gruppe ein hohes Maß an Gemeinschaftlichkeit. Die Initiatorengruppe erhält nun Unterstützung: Die Startergruppe kann für ihr Wohnprojekt bis 15.000 Euro als Zuschuss erhalten, um in der frühen Projektentwicklungsphase notwendiges Fachwissen einzuholen.
Hierzu zählen zum Beispiel Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen, Gutachten und Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen. Ziel ist es, dass die Initiatorengruppe von Beginn an mehr Planungssicherheit erhält. Anträge können bei der IB.SH gestellt werden: www.ib-sh.de/produkt/wohnprojekte-gruendungsfonds/
Veröffentlicht am 14. April 2023