Sachkundeprüfung
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Sachkunde nachzuweisen:
Geprüfter Finanzanlagenfachmann/ Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK
Seit dem 1. Januar 2013 sind Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f/h der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Eine wesentliche Ergänzung in der neuen Gewerbeordnung ist der Nachweis einer Sachkunde für Finanzanlagenvermittler.
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- Es wird der Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation erbracht. Ob Ihre aktuelle Qualifikation anerkannt wird, prüfen Sie bitte unter Paragraf 4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung www.gesetze-im-internet.de
- Es wird eine Sachkundeprüfung als "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" bei einer IHK Ihrer Wahl abgelegt.
In Schleswig-Holstein werden die Sachkundeprüfungen von der IHK zu Kiel durchgeführt.
Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor der Zulassung zur Prüfung kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung nach Zulassung beträgt die Stornogebühr 60 Euro (auch in Krankheitsfällen). Eine Abmeldung hat immer schriftlich zu erfolgen!
Die mündliche Prüfung findet in der Regel in der darauffolgenden Woche nach der schriftlichen Prüfung statt.
Prüfungstermine in der IHK zu Kiel
2025 | Anmeldeschluss |
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22. Januar 2025
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23. Dezember 2024
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25. Juni 2025
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26. Mai 2025
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24. September 2025
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25. August 2025
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26. November 2025
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27. Oktober 2025
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Um für die Prüfung zugelassen zu werden, sind vorher keine Unterrichtsstunden zu absolvieren. Der Gesetzgeber hat dazu keine Vorgaben gemacht. Es ist allerdings nicht zu empfehlen, ohne Vorbereitung an der Prüfung teilzunehmen. Die Vorbereitung kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder vom eigenen Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die IHK zu Kiel bietet keine Vorbereitungskurse an. Jeder kann an der Prüfung zum geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK teilnehmen. Die Prüfung ist nicht nur Antragstellern vorbehalten, die den Sachkundenachweis für die Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34f/h Gewerbeordnung benötigen.
Weitere Informationen
- Prüfungssatzung Geprüfte Finanzanlagenfachleute (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB) (Nr. 1364168)
- Wichtige Hinweise zur Sachkundeprüfung_FAV_Stand 26.03 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 18 KB) (Nr. 6109570)
- Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB) (Nr. 1364120)
- Fallvorgaben für den praktischen Prüfungsteil (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 440 KB) (Nr. 1364174)
- Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1085 KB) (Nr. 4972222)
- Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 225 KB) (Nr. 1360934)