Geprüfter Finanzanlagenfach­mann/ Geprüfte Finanzanlagen­fachfrau IHK

Seit dem 1. Januar 2013 sind Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f/h der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Eine wesentliche Ergänzung in der neuen Gewerbeordnung ist der Nachweis einer Sachkunde für Finanzanlagenvermittler.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Sachkunde nachzuweisen:
  • Es wird der Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation erbracht. Ob Ihre aktuelle Qualifikation anerkannt wird, prüfen Sie bitte unter Paragraf 4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung www.gesetze-im-internet.de
  • Es wird eine Sachkundeprüfung als "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" bei einer IHK Ihrer Wahl abgelegt.
In Schleswig-Holstein werden die Sachkundeprüfungen von der IHK zu Kiel durchgeführt.
Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor der Zulassung zur Prüfung kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung nach Zulassung beträgt die Stornogebühr 60 Euro (auch in Krankheitsfällen). Eine Abmeldung hat immer schriftlich zu erfolgen!
Die mündliche Prüfung findet in der Regel in der darauffolgenden Woche nach der schriftlichen Prüfung statt.

Prüfungstermine in der IHK zu Kiel

2026 Anmeldeschluss
22. / 28. April 2026 23. März 2026
24. Juni / 01.Juli 2026 25. Mai 2026
23. / 30. September 2026 24. August 2026
25. Nov. / 02. Dez. 2026 26. Oktober 2026
Um für die Prüfung zugelassen zu werden, sind vorher keine Unterrichtsstunden zu absolvieren. Der Gesetzgeber hat dazu keine Vorgaben gemacht. Es ist allerdings nicht zu empfehlen, ohne Vorbereitung an der Prüfung teilzunehmen. Die Vorbereitung kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder vom eigenen Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die IHK zu Kiel bietet keine Vorbereitungskurse an. Jeder kann an der Prüfung zum geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK teilnehmen. Die Prüfung ist nicht nur Antragstellern vorbehalten, die den Sachkundenachweis für die Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34f/h Gewerbeordnung benötigen.

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