Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt
Nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und -berater die Pflicht, dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte – insbesondere statusbezogene – Informationen klar und verständlich in Textform zu geben.
Die Mitteilung der Informationen hat dabei grundsätzlich auf Papier zu erfolgen, darf aber auch über einen dauerhaften Datenträger erteilt werden, wenn dieses im Rahmen des getätigten Geschäftes angemessen ist. Auch eine Information über die Website ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Erstinformation muss neben einer Mitteilung, ob der Vermittler eine Beratung anbietet, auch Angaben zur Art und Herkunft der Vergütung enthalten, die der Vermittler im Zusammenhang mit der Vermittlung bekommt.
Bei einem telefonischen Kontakt, ist die Erstinformation unmittelbar nach dem ersten Geschäftskontakt in Textform zu erteilen.
Der Informationspflichtige hat zudem sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter diese Mitteilungspflichten erfüllen.
Mitteilungspflichten
Folgende Angaben sind dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt mitzuteilen:
- seinen Familiennamen und Vornamen sowie, falls eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, seinen Firmennamen und gegebenenfalls den Firmennamen der Personenhandelsgesellschaft/ -en (z. B. OHG, GmbH & Co. KG), in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist
- seine betriebliche Anschrift,
- ob er
- als Versicherungsmakler
mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
oder
mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler für ______- Versicherungen (Angabe der Versicherungssparte, z. B. KfZ-Versicherungen)
oder - als Versicherungsvertreter
mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung oder nach § 34 d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter ausschließlich für die ______- Versicherung oder mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter für ______- Versicherungen (Angabe der Versicherungssparte, z. B. Kfz-Versicherungen)
oder - als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 der Gewerbeordnung, bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34 d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
- als Versicherungsmakler
- Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Registerstelle im Sinne des § 11a Abs. 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,
- die direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
- die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
- die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.
Zu Ziffer 4:
Hinsichtlich der gemeinsamen Registerstelle im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVermV sind demnach folgende Angaben mitzuteilen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-6 00 58 50
(0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
www.vermittlerregister.info
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-6 00 58 50
(0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
www.vermittlerregister.info
Zu Ziffer 7
Hinsichtlich der Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Streitbeilegung nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 VersVermV ist folgendes anzugeben:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Der Informationspflichtige hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter diese Mitteilungspflichten erfüllen. Die Informationen dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit das Versicherungsunternehmen vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung zu stellen; dies gilt nicht für Verträge über die vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.
Die Verordnung schreibt eine Mitteilung in Textform vor. Dies kann z. B. in Form eines Informationsblatts erfolgen. Zulässig ist auch eine Übermittlung im Visitenkartenformat, sofern alle Informationen enthalten sind.
Beispiele
Beispiel 1: Versicherungsvertreter (tätig als Gesellschafter einer OHG; Erlaubnis und Registrierungsnummer erteilt)
Kundeninformation nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung:
1. Name und Anschrift
Mustermann & Musterfrau OHG
Max Mustermann
Elke Musterfrau
Hauptstraße 10
10117 Musterstadt
Max Mustermann
Elke Musterfrau
Hauptstraße 10
10117 Musterstadt
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK Musterstadt als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-6 00 58 50
(0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-6 00 58 50
(0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
unter folgenden Registrierungsnummern:
Max Mustermann: X-XXXX-XXXXXX-XX
Elke Musterfrau: X-XXXX-XXXXXX-XX
unter folgenden Registrierungsnummern:
Max Mustermann: X-XXXX-XXXXXX-XX
Elke Musterfrau: X-XXXX-XXXXXX-XX
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %
Herr Mustermann / Frau Musterfrau besitzen weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Herrn Mustermann/ Frau Musterfrau.
5. Anschriften der Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Beispiel 2: Versicherungsvermittler-GmbH (produktakzessorischer Versicherungsvertreter für Kfz Versicherungen; eingetragen im Register unter der Registrierungsnummer X-XXXX-XXXXXX-XX)
Kundeninformation nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung:
1. Name und Anschrift
Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Hauptstraße 10
10117 Musterstadt
Geschäftsführer: Max Mustermann
Hauptstraße 10
10117 Musterstadt
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK XY als produktakzessorischer Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO) für KfZ-Versicherungen
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-6 00 58 50
(0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-6 00 58 50
(0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
unter folgender Registrierungsnummer: X-XXXX-XXXXXX-XX
unter folgender Registrierungsnummer: X-XXXX-XXXXXX-XX
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %.
Die Mustermann GmbH besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der Mustermann GmbH.
5. Anschriften der Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Impressumspflicht für Versicherungsvermittler
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist ab dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler eingeführt worden.
§ 5 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass im Rahmen des Internet-Impressums bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten auch die Aufsichtsbehörde mit Postadresse anzugeben ist. Betroffen sind auch die Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung, da es auch hier eine Erlaubnisbehörde gibt, die allerdings eine Erlaubnisbefreiung erteilt. Alle anderen Versicherungsvermittler, die keiner Erlaubnis (beziehungsweise Erlaubnisbefreiung) bedürfen, sind dagegen nicht betroffen.
Darüber hinaus ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit nicht genannt. Wir empfehlen trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung vorgenommen worden ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters (www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.
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