Krieg in der Ukraine
Wirtschaftssanktionen gegen Russland und Belarus
Unterbrochene Lieferketten, Knappheiten bei Rohstoffen und Vorprodukten und nicht zuletzt die Entwicklung auf den Energiemärkten als Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine verändern die Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen nahezu aller Branchen.
In Reaktion auf die fortgesetzten Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine hat die EU – abgestimmt mit den USA, Großbritannien, Kanada und weiteren Partnerländer – seit dem 23. Februar 2022 in mehreren Tranchen harte Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Russland und teilweise auch gegenüber Belarus beschlossen. Diese neuen Sanktionen ergänzen und erweitern die seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen.
Sanktionsmaßnahmen im Detail
Eine stets aktualisierte Übersicht über die EU-Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung: BAFA - Russland.
Einen detaillierte Übersicht über die EU-Sanktionspakete gegenüber Russland erhalten Sie unter: BAFA - Restriktive Maßnahmen gegen Russland.
Die EU-Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus sind einsehbar über: BAFA - Belarus (Weißrussland).
Hilfe für die Ukraine
Die deutsche Wirtschaft stellt ein enormes Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmern und Betrieben bei der Hilfe für die Menschen aus der Ukraine fest. Die führenden Wirtschaftsverbände unterstützen mit die Maßnahmen der Bundesregierung, wie www.germany4ukraine.de, und der internationalen Gemeinschaft und möchten mit ihrem vielfältigen Engagement ihren Teil beitragen. Daher sammelt die Seite www.wirtschafthilft.info alle Informationen und Aktivitäten für Betriebe und Unternehmen.
Die deutsche Wirtschaft stellt ein enormes Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmern und Betrieben bei der Hilfe für die Menschen aus der Ukraine fest. Die führenden Wirtschaftsverbände unterstützen mit die Maßnahmen der Bundesregierung, wie www.germany4ukraine.de, und der internationalen Gemeinschaft und möchten mit ihrem vielfältigen Engagement ihren Teil beitragen. Daher sammelt die Seite www.wirtschafthilft.info alle Informationen und Aktivitäten für Betriebe und Unternehmen.
Antworten zu häufigen Fragestellungen (FAQ)
- FAQ des BAFA zum Russlandembargo/Sanktionsmaßnahmen: Abschnitt III. Häufige Fragen
- FAQ des BMWK zum Russland-Embargo/Sanktionsmaßnahmen: Fragen und Antworten
- FAQ der EU-Kommission zu den Sanktionsmaßnahmen.
- Guidance der EU-Kommission zu den Sanktionsmaßnahmen.
- FAQ / Guidance der Deutschen Bundesbank zu Finanzsanktionen gegenüber Russland und Belarus: Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen
- Unverbindliches Umschlüsselungsverzeichnis des EU-Kommission bezüglich des Anhangs VII (Spitzentechnologie-Güter, ab Seite 23) der Russland-Embargoverordnung VO (EU) Nr. 833/2014.
Ansprechpartner und weitere Informationen
BAFA-Hotline zum Russland-Embargo, Telefon: 06196 908 1237, ru-embargo@bafa.bund.de.
- Fragen zu Inhalt und Anwendung der Sanktionsbestimmungen beantworten zudem:
- Thorben Schulte, Telefon: 0451 6006-245, thorben.schulte@luebeck.ihk.de
- Werner Koopmann, Telefon: 0451 6006-240, werner.koopmann@luebeck.ihk.de
- Svenja Vogeler, Telefon: 0461 806 806, svenja.vogeler@flensburg.ihk.de
- Fragen zum Russlandgeschäft:
- Johanna Steding, Telefon: 0451 6006-243, johanna.steding@luebeck.ihk.de
- Über unseren Newsletter Außenwirtschaft halten wir Sie stets auf dem Laufenden.