Intrahandel und Extrahandel
Intrastat und Extrastat - Allgemeine Informationen
Für Wirtschaftsbeteiligte gibt es die Pflicht, den Intra- und Extrahandel an das Statistische Bundesamt zu melden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Die Intrahandelsstatistik (Intrastat) erfasst den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das heißt Warentransaktionen innerhalb der Gemeinschaft. Unternehmen oberhalb einer bestimmten Meldegrenze (800.000 Euro im Eingang, 500.000 Euro in der Versendung) haben eine Meldepflicht. Die aktualisierte Fassung der Anleitung zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke (Merkblatt zur Intrahandelsstatistik) kann auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes kostenlos heruntergeladen werden. Ausgibige Informationen zur Intrahandelsstatistik erhalten Sie zudem über das Statistische Bundesamt unter: www-idev.destatis.de.
Die Extrahandelsstatistik (Extrastat) erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr Deutschlands mit den Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union). Die Erhebung der Extrahandelsdaten erfolgt traditionell über die Zollverwaltung im Zeitpunkt der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- oder Ausfuhrförmlichkeiten. Ausgibige Informationen zur Intrahandelsstatistik erhalten Sie über das Statistische Bundesamt unter: www-idev.destatis.de.
Statistisches Bundesamt: www.destatis.de