Programme und Hilfen
Unternehmensgründung im Ausland
Investitionen im Ausland sichern Absatzmärkte und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Es gibt von Land zu Land unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Eine Reihe von Programmen, Maßnahmen und Hilfen für Niederlassungen im Ausland stehen den Unternehmen zur Verfügung.
Zur Sicherung der Absatzmärkte und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind auch kleine und mittlere Unternehmen bemüht, stärker im Ausland zu investieren. Bei vielen Projekten ist das mit Abstand wichtigste Investitionsmotiv die Markterschließung. Von Bedeutung ist in vielen Fällen auch die Kosteneinsparung. Da die finanzielle Belastung bei Auslandsinvestitionen in der Regel dreimal größer als bei Investitionen im Inland ist, sind es vor allem Unternehmen mit hoher Exportorientierung, guter wirtschaftlicher Lage und hoher Kapitalausstattung, die im Ausland investieren. In diesem Zusammenhang spielen Programme zur Förderung von Auslandsinvestitionen eine erhebliche Rolle.
Grundsätzlich bieten sich dem Unternehmen folgende Möglichkeiten für eine Direktinvestition im Ausland an:
- Repräsentanz/Büro
- unselbständige Zweigniederlassung
- selbständige Tochtergesellschaft in ausländischer Rechtsform
- Joint Venture
- Unternehmensbeteiligung, Unternehmenskauf
Neben einer Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Investitionsbestimmungen, Gesellschafts- und Steuerrecht, Arbeitsrecht) sind auch Überlegungen zu Themen wie Standortwahl, Lebenshaltungskosten vor Ort, Personalsuche, Produktmarketing und Vertrieb in die Überlegungen einzubeziehen. Zu diesen Themen liegen der IHK Schleswig-Holstein umfangreiche Informationen vor.
Die Auslandhandelskammern bieten durch ihre Büros Unterstützung vor Ort an, sie begleiten bei der Firmengründung, von der ersten Orientierung, über die Registrierung bis zur Betriebsaufnahme. Die Bundesrepublik Deutschland und die EU bieten zahlreiche Programme, Hilfen und Maßnahmen zur Förderung von Direktinvestitionen im Ausland an. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen grundsätzlich zur Verfügung.
Weiterführende Links zur Unternehmensgründung im Ausland finden Sie rechts nebenstehend.
- Förderprogramme und Finanzhilfe des Bundes, der Länder und der Europäischen Union (Link: http://www.foerderdatenbank.de/)
- ENPI (European Neighbourhood and Partnership Instrument) (Link: http://ec.europa.eu/europeaid/funding/european-neighbourhood-and-partnership-instrument-enpi_en)
- DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (Link: http://www.deginvest.de/)
- Europäische Investitionsbank (Link: http://www.eib.org/)
- Bundesgarantien für Kapitalanlagen im Ausland (Link: http://www.agaportal.de/)
- Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung (Link: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsfoerderung.html)
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/doppelbesteuerungsabkommen.html)
- Auslandshandelskammern (AHK) (Link: http://ahk.de/)
- Checklisten für Auslandsgeschäfte (Link: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Downloads/DE/Checklisten-Uebersichten/Auslandsgeschaefte/03_check-Was-sollten-Geschaeftsgespraechen-auslaendischen-Partnern-Kunden-beachten.html)
- KfW Bankengruppe (Link: http://www.kfw-ipex-bank.de/)