Außenhandel

Warennummer (Zolltarifnummer)

Bedeutung

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel.

Waren werden nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer oder auch Codenummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt. Neben der Ermittlung der Zollsätze lassen sich weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen und notwendigen Dokumente ableiten, z.B. ob
  • Verbote und Beschränkungen zu beachten sind,
  • die Ein- bzw. Ausfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf,
  • gesonderte außenhandelsstatistische Angaben verlangt sind,
  • die weitere zollrechtliche Behandlung von der Vorlage zusätzlicher Unterlagen abhängig ist,
  • bestimmte Maßnahmen meldepflichtig sind,
  • die Ware Antidupmpingregelungen unterliegt oder
  • die Inanspruchnahme eines Kontingents oder einer Zollaussetzung möglich ist.
Die Identifizierung und Nutzung der richtigen Warennummer ist damit für eine rechtskonforme Abwicklung von Drittlandsgeschäften elementar.
Im Außenhandel werden für die Warennummer häufig folgende Begrifflichkeiten synonym verwendet: HS-Code, tariff number, tariff code, customs tariff number.
Der EU-Zolltarif (bzw. die dahinter stehende Kombinierte Nomenklatur sowie das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik) ändert sich grundsätzlich zum Jahreswechsel. Wir informieren Sie rechtzeitig über unseren Newsletter Außenwirtschaft.

Aufbau der Warennummer

Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe:
  • Einfuhr in die EU: 11-stellige Warennummer (Codenummer/Zolltarifnummer)
  • Ausfuhr aus der EU: 8-stellige Warennummer (Zolltarifnummer)
  • Intrastat: 8-stellige Warennummer (Zolltarifnummer)
Wichtig zu wissen: Weltweit weitgehend einheitlich sind lediglich die ersten sechs Ziffern der Warennummer. Hintergrund: Grundlage der Warennummer ist das Harmonisierte System (HS), das durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltet wird und die ersten sechs Stellen der Warennummer festlegt. Das HS dient der Bezeichnung und Codierung der Waren mit dem Ziel der weltweit gleichen Einreihung von Waren.
Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Warennummer:
Beispiel:
Kinderbuch
Codenummer:
49
Kapitel - Harmonisiertes System
4901
Position - Harmonisiertes System
4901 99
Unterposition - Harmonisiertes System
4901 99 00
Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
4901 9900 00
Unterposition - TARIC/gemeinschaftliche Besonderheiten
4901 9900 00 9
Codenummer - Elektronischer Zolltarif/nationale Besonderheiten
  • Grundlage der 11-stelligen Warennummer (Codenummer/Zolltarifnummer) ist das Harmonisierte System (HS), das durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltet wird und die ersten sechs Stellen der Warennummer festlegt. Das HS dient der Bezeichnung und Codierung der Waren mit dem Ziel der weltweit gleichen Einreihung von Waren.
  • Aufbauend auf diese sechsstellige Warennummer wird das HS um zwei Stellen durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Europäischen Gemeinschaft erweitert (Stelle 7 + 8 der Warennummer). Bei der Einfuhrabfertigung können auf der Basis dieser achtstelligen Nummer Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen oder Einfuhrgenehmigungstatbestände zugeordnet werden.
  • Die neunte und zehnte Stelle (sogenannte TARIC = Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente. Zur Erstellung des TARIC ist die Kommission gemäß Artikel 2 der Verordnung ermächtigt.
  • Die elfte Stelle der Warennummer wird für nationale Zwecke verwendet und dient z.B. der Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze oder nationaler Verbote und Beschränkungen.
  • Bei bestimmten Waren aus den Bereichen Marktordungsrecht und Verbrauchsteuern kann die 11-stellige Warennummer für Zwecke der genaueren Bestimmung der Ware noch durch jeweils 4-stellige Zusatzcodes "erweitert" werden.
In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige Warennummer, in der Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Warennummer, die auch dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entnommen werden kann, anzugeben.

Datenbanken, Auskünfte und Hilfe

Unverbindliche Auskünfte erhalten Sie über:
  • Ihre IHK: Die IHK-Ansprechpartner aus den Geschäftsbereichen International können Ihnen erste Hinweise und Kontakte zur Ermittlung der richtigen Warennummer geben.
  • Das Statistischen Bundesamt: Über die Ansprechpartner des Statistischen Bundesamtes erhalten Sie Auskünfte zur Warennummer für Export-/Ausfuhrzwecke.
  • Das Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung: Die Ansprechpartner des zentralen Wissensmanagement geben Auskünfte zu Warennummern für Import-/Einfuhrzwecke.
Datenbanken zur Eintarifierung:

Verbindliche Auskünfte zur richtigen Warennummer

Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist.
Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:
  • Unterschiedliche Auffassungen innerhalb eines Hauptzollamtsbezirks: Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen"
  • Unterschiedliche Auffassungen innerhalb Deutschlands: Klärung durch das Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung in Dresden. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
  • Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der EU bzw. Wunsch nach verbindlicher Auskunft: hierzu gibt es das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Diese wird vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet die Verwaltung EU-weit.
    Seit 1. Mai 2016 ist auch der Antragsteller an die vZTA gebunden, dies gilt sowohl für neue als auch für vor dem 1. Mai 2016 erteilte vZTAen.
  • Tipp 1: vZTAs werden jetzt auch für Ausfuhren erteilt und müssen in Zollanmeldungen codiert werden (C626).
  • Tipp 2: die bereits erteilten vZTA können in einer VZTA-Datenbank (VZTA-Abfrage) recherchiert werden.
  • Tipp 3: vZTAs können auch eine Bindungswirkung für ähnliche Produkte entfalten, sofern "es sich um erzeugnis- und herstellungsbedingte unvermeidliche Abweichungen handelt, die keine Auswirkung auf das Einreihungsergebnis haben können“ so der Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 26.1.2012, VII R 17/11.
  • Tipp 4: wenn Sie die Warenummer für eine Ausfuhr benötigen, können Sie die Hilfe der Ansprechpartner des Statistischen Bundesamtes in Anspruch nehmen.