Wirtschaftsverkehr
Einfuhrbeschränkungen
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen. Wichtige Beschränkungen enthalten unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Daneben beschränkt eine Reihe nicht-außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht die Einfuhr von Waren.
Der Import bestimmter, definierter Güter kann folgenden Beschränkungen unterliegen:
- Überwachungspflicht
- Einfuhrgenehmigung
- Einfuhrverbot
Der elektronische Zolltarif informiert über über bestehende Einschränkungen.
Kurzinformationen und Ansprechpartner zur Importabwicklung finden Sie hier.
- EZT-Online: Elektronischer Zolltarif (Link: http://auskunft.ezt-online.de)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Link: http://www.bafa.de/bafa/de/einfuhr/index.html)
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (Link: http://www.ble.de/DE/01_Markt/01_Ein-undAusfuhrlizenzen/EinundAusfuhr_node.html)
- Informationen der Zollverwaltung zur Wareneinfuhr (Import) (Link: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/einfuhr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html)
- Deutsche Zollverwaltung: Reisefreimengen (Link: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html)