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Lieferantenerklärungen sind Erklärungen, mit denen eine verbindliche Aussage über die Ursprungseigenschaft einer Ware im Sinne einer konkreten von der EU bzw. Europäischen Gemeinschaft unterhaltenen Präferenzbeziehung getroffen wird.
Umfassende Informationen zum Inhalt und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen. Die Details zur Ablösung der bisherigen Lieferantenerklärungs-Verordnung zum 1. Mai 2016 werden ebenfalls erläutert.
Der Begriff des Warenursprungs wird im Außenhandel häufig verwendet. Wie bei einem Fluss kann es bei Waren Schwierigkeiten bereiten, den Ursprung festzustellen, wenn mehrere Teile in ein Endprodukt einfließen.