Grenzüberschreitende Kaufverträge
Sicherungsinstrument Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt ist in Deutschland ein sehr wichtiges Sicherungsinstrument für den Verkäufer einer Ware, mit dem er sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehält.
Sobald ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt, wird die Situation jedoch schwierig. Die ausländischen Rechtsordnungen haben meist ein anderes Verständnis des Eigentumsvorbehalts. Der Ort, an dem sich die Ware befindet (lex rei sitae), entscheidet nämlich über das anwendbare Recht und es gelten im Ausland besondere Formvorschriften (zum Beispiel Registrierung, notarielle Beurkundung).
Bei der Abfassung von Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollte daher geprüft werden, ob in dem Land des Vertragspartners der Eigentumsvorbehalt grundsätzlich anerkannt ist und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht. Es ist auch die Frage zu stellen, welche Wirkungen der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten entfaltet, ob er konkursfest ist und ob es einen gutgläubigen Erwerb der Vorbehaltsware durch Dritte gibt. Möglicherweise kennt man in der ausländischen Rechtsordnung als Ersatz die Einräumung von Pfandrechten, besondere Formerfordernisse oder andere Möglichkeiten der Kreditsicherung.