Kurzüberblick
Ausländisches und internationales Steuerrecht
Zum internationalen Steuerrecht gehören alle Gesetze und Vorschriften des nationalen Rechts sowie die zwischenstaatlichen Vereinbarungen, mit deren Hilfe die verschiedenen nationalen Steuerhoheitsträger voneinander abgegrenzt werden können.
Es regelt grenzüberschreitende Sachverhalte und umfasst das nationale Außensteuerrecht und das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Supranationales Steuerrecht bilden die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union (EU), die eine Harmonisierung der Steuern in der Gemeinschaft anstreben.
Den wesentlichen Teil des internationalen Steuerrechts bilden die Doppelbesteuerungsabkommen. Es handelt sich dabei um völkerrechtliche Verträge, die zum Ziel haben, die internationale Doppelbesteuerung, das heißt die zwei- oder mehrfache Besteuerung desselben Gegenstands durch verschiedene Steuerhoheitsträger, zu vermeiden oder in ihren Auswirkungen abzuschwächen. Deutschland hat mit mehr als 80 Staaten derartige Abkommen abgeschlossen.
Die IHK Schleswig-Holstein bietet den Unternehmen Auskünfte und Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen an. Eine eingehende Beratung kann jedoch nur durch international tätige Steuerberater erfolgen.
Weitere Informationen zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.