Außenhandel

Auslandsgeschäfte richtig abwickeln

In Zeiten des Online-Handels und der digitalen Dienstleistungen bekommen Geschäfte schnell einen außenwirtschaftlichen Bezug. Eine Lieferung nach Österreich oder die Bereitstellung von Software in Schweden können bereits Steuerpflichten im Ausland auslösen - und erfordern zum Beispiel eine bestimmte Rechnungsstellung.
Eine häufige Frage ist auch, welches Recht überhaupt gilt, wenn an ausländische Kunden geliefert wird. Hier kommt es unter anderem darauf an, ob das deutsche Unternehmen an eine Firma oder eine Privatperson liefert. Eine Privatperson kann grundsätzlich an ihrem Wohnsitz klagen, auch gegen ausländische Unternehmen.
​​​​​​​Auch hinsichtlich der Zahlungsbedingungen sind Besonderheiten im Auslandsgeschäft zu beachten: Während man bei einem innerdeutschen Geschäft höchstens 30 Tage auf sein Geld wartet, sind die typischen Zahlungsziele in anderen Ländern sehr viel länger. Für Italiener ist etwa ein Zahlungsziel von mehr als 90 Tagen normal.
Je besser man die Gegebenheiten seines ausländischen Geschäftspartners kennt, desto größer ist das Verständnis - und desto reibungsloser lassen sich Geschäfte abwickeln. Dies gilt auch für Dos und Don’ts bei Geschäftsreisen ins Ausland.
Zollregelungen
Was ist zu beachten, wenn ein Service beim Kunden vor Ort vorgenommen werden muss? Innerhalb der EU muss kein Visum beantragt werden. Dennoch gelten für jedes Land bestimmte Vorgaben bei Entsendungen: So muss grundsätzlich schon ab dem ersten Tag des Auslandsaufenthalts eine A1-Bescheinigung beantragt werden, die den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung für den im Ausland tätigen Mitarbeiter bestätigt.
Wenn das Produkt nicht innerhalb der EU, sondern in ein Drittland verkauft wird, muss eine zollrechtliche Abwicklung erfolgen. Damit ist eine Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll und eine Einfuhranmeldung auf der Gegenseite erforderlich. Für die zollrechtliche Abwicklung in der EU ist eine sogenannte EORI-Nummer beim Zoll zu beantragen. Zudem wird jeder Ware eine Zolltarifnummer zugeordnet, anhand derer die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Zölle und Steuern und mögliche weitere Beschränkungen abgelesen werden können.
Die Produkte müssen beim Export von bestimmten Dokumenten und außenwirtschaftlichen Bescheinigungen, etwa einer Handelsrechnung oder einem Lieferschein, begleitet werden. Die IHK stellt, wenn das Empfangsland dies fordert, ein Ursprungszeugnis für die Ware aus und beurkundet Exportrechnungen.
Zudem gelten personen- und warenbezogene Beschränkungen für den Export in bestimmte Länder, etwa Russland oder Iran, die im Vorfeld abgeklärt werden müssen. Werden Waren aus einem Drittland nach Deutschland importiert, muss neben der zollrechtlichen Abwicklung eine Prüfung der produktspezifischen Anforderungen für den deutschen Markt erfolgen. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Etikettierung und Verpackung.
Veröffentlicht am 5. April 2019