Hinweise und FAQ der BAuA

Beschränkung von Mikroplastik in der EU

Seit dem 17. Oktober 2023 werden mit der Verordnung (EU) 2023/2055 synthetische Polymermikropartikel beschränkt, um die Emission von Mikroplastik in Alltagsprodukten zu verringern. Die EU betrachtet synthetische Polymerpartikel mit einer Größe von weniger als fünf mm, die organisch, unlöslich und abbaubeständig sind, als Mikroplastik.
Diese Arten von Partikeln sind in vielen Produkten enthalten, wie zum Beispiel:
  • Glitter,
  • Kosmetika,
  • Waschmittel,
  • Wachse,
  • bestimmte Düngemittel,
  • bestimmte Medizinprodukte, die unter die Verordnung (EU) 2017/745 fallen,
  • Granulat zur Verwendung auf synthetischen Sportflächen (z.B. Gummisubstrat für Kunstrasensportflächen).
Vom Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurden zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt.
Veröffentlicht am 7. Dezember 2023