Produktzulassung in China
VR China: CCC-Zertifizierung
Allgemeines
2003 wurde die China Compulsory Certification (CCC) als Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflicht in China eingeführt. Mit dem Zertifizierungssystem soll für ausgewählte Produkte ein einheitlicher Standard in der VR China geschaffen werden. CCC hat die bisher geltenden Zeichen CCEE (China Commission for Conformity of Electric Equipment) für inländische Produkte und CCIB (China Commodity Inspection Bureau) für importierte Produkte ersetzt. Boiler, Druckbehälter und Sicherheitsarmaturen sind von der Änderung nicht betroffen. Sie unterliegen weiterhin der SQLO-Zulassung.
Mit der Änderung soll die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und ihren Waren gemäß den WTO Regeln gewährleistet werden. Betroffen sind somit Hersteller in China und im Ausland. Kontrolliert wird die Einhaltung beim Import in China, aber auch innerhalb des Landes.
Der chinesische Zoll behandelt CCC seit dem 1. August 2003 als gültige Richtlinie für den Import von zertifizierungspflichtigen Waren nach China. In den letzten Monaten registrieren wir eine verstärkte Nachfrage nach den Standards.
Zur Erlangung eines CCC-Zertifikats müssen rund drei Monate Bearbeitungszeit eingeplant werden. Daher sollten Unternehmen die Anträge mit einem entsprechenden Vorlauf stellen, um einen problemlosen Geschäftsablauf sicherzustellen.
Produkte und Befreiungen
Seit der Einführung der CCC-Zertifizierung wurden sukzessive immer mehr Produkte in die Zertifizierung einbezogen. Eine einfache erste Prüfung, ob eine Ware der Zertifizierung unterliegt, kann anhand der Marktzutrittsdatenbank der EU erfolgen. Hierzu muss die Warennummer des Produkts bekannt sein (product code). Nach der Abfrage erhalten Sie unter der Rubrik “specific requirements” einen Hinweis auf die CCC-Zertifizierung.
Die genauen Informationen zum Prozess sowie Beschwerdemöglichkeiten finden Sie in der Datenbank für Handelshemmnisse der EU (TBT-Datenbank). Über die Stichwortsuche (oben rechts ”Search on Europa” – China, CCC) kommen Sie zu den Notifizierungen.
Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Zertifizierungspflicht besteht für folgende Verwendungen:
- Produkte für die Forschung und für Labortests
- Einzelteile und Baugruppen als Zulieferungen für die Lohnfertigung unter der Bedingung, dass das komplette Gerät nach der Herstellung China wieder verlässt
- Bauteile für Maschinen der Produktprüfung (Qualitätskontrolle)
- Einzelteile und Baugruppen für die Instandhaltung oder Reparatur von früher importierten, in China laufenden Maschinen. Dies gilt auch, wenn der Hersteller die Maschinen inzwischen aus dem Programm genommen hat und die Ersatzteile und Baugruppen nur zum Zweck des weiteren Einsatzes der in China arbeitenden Anlagen baut.
- Begründete Einzelfälle und Ausnahmesituationen. Einmallieferungen im Rahmen des SPP-Programms (Special Processing Programme)
Die Befreiung von der Zertifizierung muss für jeden Typ bzw. jede Baureihe einzeln in chinesischer Sprache beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer für einen Befreiungsvorgang wird mit zwischen zwei Wochen und einem Monat angegeben, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Der Vorgang endet mit der Erteilung einer Befreiungsbescheinigung. Auch hier fallen Gebühren an.
Befreiungsbescheinigungen können auch sinnvoll sein, wenn sich die Zertifizierungspflicht aus der Produktliste nicht eindeutig ergibt.
In den vergangen Jahren wurden die oben genannten Möglichkeiten, eine Zertifizierung zu umgehen, mehr und mehr beschnitten.
Verfahrensablauf und Dienstleister
Zertifizierungen sind erfahrungsgemäß langwierig und teuer. Zur Zeit dauert eine Zertifizierung zwischen drei und sieben Monaten (Nettobearbeitungszeit). Die Pflicht zur Zertifizierung und die Kostenübernahme sollten bereits im Kaufvertrag geregelt werden. Der wesentliche Unterschied zu den Zertifizierungssystemen anderer Länder besteht darin, dass keine ausländischen Prüfgesellschaften akkreditiert sind, das heißt die Typprüfung muss in chinesischen Labors durchgeführt werden.
Nur Hersteller können zertifiziert werden. Die Inspektionen der Fertigungsstätte wird von Inspektoren durchgeführt, die die chinesische Behörde beauftragt, das heißt es können deutsche oder chinesische Inspektoren sein.
Falls für die Produkte Zertifikate über die Einhaltung von bestimmten EU-Normen bestehen, können diese unter Umständen umgeschrieben werden (insbesondere bei IEC-Standards).
Zuständig für das Management und die Koordinierung der Zertifizierungs- und Zulassungsaktivitäten ist die China National Accreditation Administration (CNCA). Sie ist unterhalb der staatlichen Qualitätsüberwachungsinstitution der State General Administration for Quality Supervision and Inspection and Quarantine (AQSIQ) angesiedelt. Technische Prüfbehörde ist die CQC.
Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:
- Antragstellung bei der chinesischen Behörde
- Typprüfung in einem akkreditierten Labor in China (Dauer ca. sechs Wochen)
- Fertigungsstättenbesichtigung durch chinesische Inspektoren (Dauer einschließlich Vorbereitung vier bis sechs Wochen)
- Zertifikatserstellung
- Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
- Jährliche Folgeinspektionen
Es entstehen erhebliche Kosten. Die umfangreiche technische Dokumentation, die für die Antragstellung erforderlich ist, sollte in englischer Sprache vorliegen.
Das Logo von CCC ist ein schwarzes Design auf weißem Hintergrund und darf nur von CNCA bzw. von einem CNCA beauftragten Unternehmen gedruckt werden.
Eine Liste mit Dienstleistern, die diese Zertifizierung durchführen wurde durch die IHK Stuttgart erstellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Informationen
- CCC-Zertifizierer (Stand 12/2017) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) (Nr. 4502180)
- TBT-Datenbank (Link: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tbt/de/)
- Marktzutrittsdatenbank (Link: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home)