EAC-Zertifizierung

Zertifizierungspflicht von Exportwaren nach Russland

In Russland, Weißrussland/Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisien, die die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) bilden, gibt es eine Zertifizierungspflicht von Waren. Diese ist vergleichbar mit der CE oder ISO Zertifizierung. Da es zwischen den Ländern der EAWU und der Europäischen Union kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Qualitätszertifikate gibt, unterliegt eine Reihe von Produkten, die nach Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien exportiert werden, dort einer Zertifizierungspflicht. Solche Produkte sollen auf ihre Konformität mit den Normen und Anforderungen der EAWU, die in den neuen gemeinschaftlichen Technischen Reglements (TR) festgeschrieben sind, überprüft werden.
Diese Konformität wird in den sogenannten TR-Konformitätszertifikaten bzw. in den TR-Konformitätserklärungen dokumentiert. Technische Reglements der EAWU sollen schrittweise, Warengruppe für Warengruppe, die bisherigen TR und Staatlichen Standards der einzelnen Länder ablösen (z.B. "GOST-R" in Russland, "ST RK" in Kasachstan und "STB" in Weißrussland).
Die Schwierigkeit der jetzigen Übergangszeit besteht darin, dass für einige Warengruppen (in Anlehnung an die Codes des Harmonisierten Systems) bereits die Technischen Reglements der EAWU, für die anderen aber noch die TR oder Nationale Standards der einzelnen Mitgliedsländer gelten. Treten Technische Reglements für die entsprechende Warengruppe der EAWU in Kraft, gelten die für diese Produkte davor ausgestellten Konformitätszertifikate noch innerhalb einer gewissen Übergangszeit weiter.
Zertifizierungspflichtige Produkte der EAWU
  • Produkte, die der Erbringung von Konformitätsnachweisen unterliegen:
  • Produkte der Parfümerie und Kosmetik
  • Produkte der Leichtindustrie (Textilien, Bekleidung, Schuhe etc.)
  • Produkte der Lebensmittelindustrie
  • Produkte der chemischen Industrie
  • Produkte des Maschinenbaus, Elektrotechnik, Maschinen und Anlagen
  • Transportmittel
  • Verpackungen
  • unter anderem

Zertifizierungsprocedere

Seit dem Jahr 2014 darf für die Produktzertifizierung nur eine juristische Person der EAWU Russland/ Weißrussland/ Kasachstan/ Armenien/ Kirgisien der Antragsteller sein.
Während der Zertifizierung wird geprüft, ob die ausländischen Produkte den geltenden Normen der EAWU entsprechen. Je nach Produktart differieren die Liste der einzureichenden Dokumente und die Prüfmethoden. Wenn die ermittelten Prüfergebnisse die Anforderungen der jeweiligen Norm erfüllen, wird ein TR-Konformitätszertifikat ausgestellt. Die zertifizierten Produkte bekommen die Kennzeichnung "EAC". Die Abkürzung EAC steht für "Eurasian Economic Conformity", da aus der ursprünglich als Kommission der Zollunion fungierenden Einrichtung laut Vertrag aus dem Jahr 2011 die "Eurasian Economic Community" wurde.
Je nach Exportvolumen empfehlen sich Zertifikate für Einzellieferungen oder bei Serienfertigungen Zertifikate mit einer Gültigkeit von einem bis zu fünf Jahren. Die maximale Gültigkeit der Zertifikate hängt von den jeweiligen Technischen Reglements ab.

Sonstige Produktanforderungen

Für eine Reihe von Waren bestehen sonstige Anforderungen wie zum Beispiel
  • Produktzulassung für Messmittel
  • Brandschutzzertifikate
  • Registrierung für Medizinprodukte
  • Hygienenachweise durch staatliche Produktregistrierung
  • (für Haushaltschemie, Zusatzstoffe für Lebensmittel, für den Bereich Wasseraufbereitung unter anderem)
  • anstelle der früheren Hygienebescheinigungen, die ab 1. Januar 2012 ihre Gültigkeit verloren haben.
  • unter anderem
Solche Anforderungen finden für einige Warengruppen zusätzlich zu der bereits bestehenden Konformitätspflicht Anwendung.
Grundsätzlich soll die Zertifizierung von Gütern und Dienstleistungen den Markt der EAWU vor Produkten niederer Qualität schützen und die Sicherheit des Verbrauchers und Arbeitnehmers gewährleisten. Allerdings werden die Zertifizierungs- und Sicherheitsanforderungen insbesondere von den Schwellenländern wie Brasilien, China und Russland als Handelshemmnisse zum Schutz der eigenen Industrie genutzt.
Weiterführende Informationen finden Sie im Vortrag zur Warenzertifizierung für Belarus und die Eurasische Wirtschaftsunion des DIN GOST.

Hilfestellung bei der Zertifizierung geben Ihnen in Deutschland folgende Stellen:

AC Inorms GmbH
Nobelstraße 3-5
41189 Mönchengladbach
Telefon: +49 2161 9904970
E-Mail: inbox@ac-inorms.com
www.ac-inorms.com
Ansprechpartner: Lisa Gösser
Bureau Veritas
Sachsenfeld 4
20097 Hamburg
Telefon: 040 2362-50
Fax: 040 2362-5950
www.bureauveritas.de
CP Country Products GmbHAnja QuandtIndustriestr. 948455 Bad BentheimTel.: 0151-62773086countryproducts@t-online.de www.countryproducts.de
DIN GOST TÜV
Budapester Straße 31
10787 Berlin
Telefon: 030 2601-2110
Fax: 030 2601-1210
GostNorm AG
Kirchstraße 26
41846 Wassenberg
Telefon: 02432 - 934 78-0
Fax: 02432 - 934 78-29
E-Mail info@gn-ag.de
www.gost-norm.de
PROMTECH Germany GmbH
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Telefon: 030 2014307-0
Fax: 030 2014307-10
E-Mail: berlin@promtechgroup.com
www.promtechgroup.com
Schmidt Alexej und Schmidt Andrej GbR
Max-Matheis-Str. 17
94036 Passau
Telefon: 0851 20150661
Fax: 0851 205499039
E-Mail: kontakt@schmidt-export.de
www.schmidt-export.de
SGS Germany GmbH
Raboisen 28
20095 Hamburg
Telefon: 040 3010 -1526
Fax: 040 3010-1946
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Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg
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Fax: 040 8557-2169
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