CE-Kennzeichnung

Allgemeine Informationen zur Kennzeichnung

Was bedeutet das CE-Zeichen? Wann ist das CE-Zeichen anzubringen? Informationen zur praktischen Vorgehensweise bei der CE-Kennzeichnung finden Sie hier.

Was bedeutet das CE-Zeichen?

Die CE-Kennzeichnung wurde mit einer Entschließung des EG-Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung zum Abbau technischer Handelshemmnisse innerhalb der EU begründet (New Approach). Das CE-Zeichen verbindet eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften und technischen Normen mit einer gegenseitigen Anerkennung der Prüf- und Zertifizierungsergebnisse durch gemeinsame Richtlinien innerhalb der EU. Dabei stellt das CE-Zeichen kein Qualitäts- oder Herkunftszeugnis dar, sondern ist ein Verwaltungszeichen, das nicht für den Abnehmer oder Verbraucher bestimmt ist. Es unterrichtet lediglich die zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht. Das CE-Zeichen stellt somit einen "technischen Reisepass" des Produktes dar, den der Unternehmer eigenverantwortlich anbringt. Werden Produkte nach den europäischen Richtlinien hergestellt, so sind die Behörden gehalten, von der Konformität mit den gesetzlichen Grundvoraussetzungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Umwelt auszugehen. Ein erfolgreicher Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahren berechtigt zum Anbringen des CE-Zeichens.

Wie erfolgt die Umsetzung der CE-Vorschriften in nationales Recht?

Da es sich bei den CE-Vorschriften um europäische Richtlinien handelt, müssen diese durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies in der Regel über das Produktsicherheitsgesetz und den zugehörigen Rechtsverordnungen. Einzelne Richtlinien wurden über Spezialgesetze wie zum Beispiel das Medizinproduktegesetz oder das Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit in nationales Recht umgesetzt. Im Bereich der Ökodesign-Richtlinie erfolgte die Umsetzung über das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG).

Wann muss ich ein Produkt mit dem CE-Zeichen kennzeichnen?

Alle Produkte, die in eine CE-Richtlinie der EU fallen, müssen ein CE-Zeichen tragen. Zunächst ist zu prüfen in welche Richtlinie(n) das Produkt fällt. Dazu ist ein Studium der relevanten Richtlinie(n) unablässig. Nun gilt es herauszufinden, welche Anforderungen das Produkt anhand der Richtlinie(n) erfüllen muss. Anschließend wird festgestellt, welches Konformitätsbewertungsverfahren die Richtlinie(n) vorsieht beziehungsweise vorsehen. Dabei spielen die so genannten harmonisierten Normen eine besondere Rolle. Bei Anwendung von harmonisierten Normen ergibt sich eine Konformitätsvermutung für das betreffende Produkt, das heißt es wird in diesem Falle davon ausgegangen, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden CE-Richtlinie erfüllt. Durch die Anwendung verschiedener Module hat der Hersteller/Vertreiber mehrere Möglichkeiten, die Richtlinienkonformität des Produktes nachzuweisen. In einigen Fällen ist auch eine benannte Stelle (notified body) einzuschalten. In diesem Fall folgt auf das CE-Zeichen die Nummer der benannten Stelle. Zu beachten sind jedoch auf jeden Fall die spezifischen Regelungen der zutreffenden Richtlinie(n).

Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?

Die Anbringung erfolgt durch den Hersteller oder seinen in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten (zum Beispiel Importeur). Dabei wird das CE-Zeichen entweder auf dem Produkt oder dem daran befestigten Schild angebracht. Ist dies nicht möglich, so ist das CE-Zeichen auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen anzubringen.

Darf ein Produkt weitere Zeichen neben dem CE-Zeichen tragen?

Das Erzeugnis darf weitere Zeichen (zum Beispiel das GS-Zeichen) neben der CE-Kennzeichnung tragen, wenn die Leserlichkeit und Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt wird.

Welche Bedeutung hat die Konformitätserklärung?

Durch die Konformitätserklärung weist der Hersteller die Richtlinienkonformität gegenüber Dritten (Kunden, Behörden) nach. Sind alle Anforderungen der Richtlinie(n) erfüllt, bringt der Hersteller das CE-Zeichen an. Die Konformitätserklärung ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Das Muster einer Konformitätserklärung finden Sie unter "Weitere Informationen".

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