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Förderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zentrale Neuerung durch das BEG ist die Umfänglichkeit der Förderarchitektur und die Attraktivitätssteigerung durch die Möglichkeit von Kredit- und Zuschussförderung für alle Gebäudetypen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Mit diesem Ansatz werden die einzelnen Kfw-Programme, das MAP beim BAFA sowie das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung ersetzt.
Die Entwürfe der Förderrichtlinien müssen noch von der EU-Kommission bestätigt werden, bevor sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden können. Folgende Entwürfe finden Sie im Anhang:
  1. Förderrichtlinie BEG für Einzelmaßnahmen: Die Bestimmungen gelten für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand. Alle Einzelmaßnahmen können entsprechend der neuen Förderarchitektur als Zuschuss- oder Kreditvariante gefördert werden. Förderfähig sind sowohl Maßnahmen an der Gebäudehülle wie auch Investitionen in neue Heizungstechnik (bspw. Austauschprämie Ölheizung), wie auch die Baubegleitung. Neu ist die Zuschussvariante für Nichtwohngebäude.
  2. Förderrichtlinie BEG für Nichtwohngebäude: Gegenstand der Förderung sind sowohl der Neubau als auch die Sanierung von NWG
  3. Förderrichtlinie BEG für Wohngebäude: Gegenstand der Förderung sind sowohl der Neubau als auch die Sanierung von WG.