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Förderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zentrale Neuerung durch das BEG ist die Umfänglichkeit der Förderarchitektur und die Attraktivitätssteigerung durch die Möglichkeit von Kredit- und Zuschussförderung für alle Gebäudetypen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Mit diesem Ansatz werden die einzelnen Kfw-Programme, das MAP beim BAFA sowie das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung ersetzt.
Die Entwürfe der Förderrichtlinien müssen noch von der EU-Kommission bestätigt werden, bevor sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden können. Folgende Entwürfe finden Sie im Anhang:
- Förderrichtlinie BEG für Einzelmaßnahmen: Die Bestimmungen gelten für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand. Alle Einzelmaßnahmen können entsprechend der neuen Förderarchitektur als Zuschuss- oder Kreditvariante gefördert werden. Förderfähig sind sowohl Maßnahmen an der Gebäudehülle wie auch Investitionen in neue Heizungstechnik (bspw. Austauschprämie Ölheizung), wie auch die Baubegleitung. Neu ist die Zuschussvariante für Nichtwohngebäude.
- Förderrichtlinie BEG für Nichtwohngebäude: Gegenstand der Förderung sind sowohl der Neubau als auch die Sanierung von NWG
- Förderrichtlinie BEG für Wohngebäude: Gegenstand der Förderung sind sowohl der Neubau als auch die Sanierung von WG.
weiterführender Link: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)