Publikation

Plattform für Abwärme: Bagatellgrenze veröffentlicht

Das BAFA Merkblatt zur Plattform für Abwärme wurde aktualisiert und um die Bagatellgrenzen erweitert.
Unter Punkt 3 ist nun im BAFA Merkblatt zur Plattform für Abwärme eine klare Definition für Abwärmequellen zu finden und auch die Bagatellgrenzen werden endlich beschrieben.
Anlagen erzeugen nun keine wesentliche Abwärme und sind damit nicht meldepflichtig wenn:
  • die Abwärmemenge weniger als 200 MWh im Jahr beträgt oder
  • die Anlage weniger als 1500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung steht oder
  • im Jahresdurchschnitt eine Abwärmetemperatur von unter 25°C aufweist
Darüber hinaus wurde eine Standortschwelle eingeführt, Standorte sind nicht meldepflichtig wenn sie eine Abwärmemenge von weniger als 800 MWh im Jahr haben.