Erneuerbare-Energien-Ziele für gesamte Wirtschaft verschärft

Einigung bei der Renewable Energy Directive (RED)

Am 30. März 2023 haben sich Rat und Parlament über die Renewable Energy Directive geeinigt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 muss nun 42,5 Prozent betragen, über 10 Prozent mehr als vorher. Wenn möglich, sollen sogar 45 Prozent angestrebt werden. Die Vereinbarung sieht dafür auch ehrgeizigere sektorspezifische Ziele vor, die sich in der Breite auf Unternehmen auswirken. Zudem soll der Ausbau von Wind- und PV-Anlagen vorangetrieben werden.
In der Industrie soll der Anteil an Energie aus Wind und Sonne jährlich um 1,6 Prozentpunkte erhöht werden. Außerdem sollen 42 Prozent des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs bis 2030 aus strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) stammen und bis 2035 insgesamt 60 Prozent des Anteils ausmachen. Unter bestimmten Bedingungen können Mitgliedstaaten den Beitrag der in der Industrie eingesetzten RFNBOs um 20 Prozent reduzieren. Diese Regelung trifft aber für einen Großteil der EU-Länder nicht zu.
Im Verkehrssektor können Mitgliedstaaten zwischen zwei verbindlichen Zielen wählen, die beide bis 2030 erfüllt werden müssen. Die erste Option sieht eine Reduktion der Treibhausgasintensität um 14,5 Prozent vor. Bei der zweiten Option müssen mindestens 29 Prozent erneuerbarer Energien den Endverbrauch im Verkehrssektor ausmachen. Ergänzt wird dies durch ein verbindliches Ziel für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe (RFNBOs) und fortschrittliche Biokraftstoffe von 5,5 Prozent. Davon wiederum müssen die RFNBOs mindestens 1 Prozent ausmachen.
Im Gebäudesektor wurde ein Richtziel von mindestens 49 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 festgelegt. Die Ziele für den Wärmebereich sollen schrittweise erhöht werden, mit einer verbindlichen jährlichen Steigerung von 0,8 Prozentpunkten bis 2026 und 1,1 Prozentpunkten von 2026 bis 2030.
Auch bei der Biomasse konnte ein Kompromiss erzielt werden. Die Verbrennung zur Strom- und Wärmegewinnung kann nach der RED immer noch genutzt werden, um die Erneuerbaren-Ziele zu erfüllen.
Ein zentrales Element der RED sind außerdem beschleunigte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien. Mitgliedstaaten sollen Ausbaugebiete ausweisen, in denen Projekte einem vereinfachten Genehmigungsprozess unterzogen werden können. In diesen sogenannten „Acceleration-Areas“ (Beschleunigungsgebiete) darf das Genehmigungsverfahren für Solar- und Windanlagen nicht länger als 18 Monate dauern. In diesen Gebieten entfallen die Umwelt- und Artenschutzprüfung auf Projektebene und gelten stattdessen für das Gesamtgebiet. Außerdem hat der Populationsschutz Priorität über dem Schutz individueller Tiere. Ausgenommen davon sind Natura 2000-Gebiete, die keine „Acceleration-Areas“ werden können.
Darüber hinaus sollen Anträge als automatisch genehmigt werden, wenn sich die Genehmigungsbehörden nicht rechtzeitig entscheiden können. Je nach Technologie werden Projekte dann nach einem Monat, z.B. für Wärmepumpen, bis hin zu 24 Monaten Frist, z.B. für Offshore-Windanlagen, ohne weitere Zustimmung durch die Behörde bewilligt.
Nachdem es nun eine informelle Einigung gibt, muss der finale Gesetzestext noch formal vom Parlament und vom Rat bestätigt werden, bevor er dann mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gültig wird.