IT-Sicherheitsquickcheck
Digitale Technologien halten immer mehr Einzug in unseren Alltag. Dies gilt auch für die Wirtschaft: in der heutigen Geschäftswelt werden beinahe sämtliche Prozesse durch den Einsatz von IT oder moderner Kommunikationsmittel unterstützt bzw. überhaupt erst ermöglicht. Hier bestehen aber auch Risiken: während der Einsatz von IT immer stärker an Bedeutung gewinnt, hält der Ausbau erforderlicher Sicherheitsstandards häufig nicht mit der stark wachsenden Nutzung Schritt.
Damit die IT-gestützten Geschäftsprozesse auch weiterhin sicher laufen, müssen sich Unternehmen ausreichend gegen Gefährdungen wie Datenverlust und Virenbefall schützen. Hier gilt: vorbeugen ist besser als heilen! Vorhandene IT-Strukturen müssen geprüft und gegebenenfalls optimiert werden. An dieser Stelle setzt der IT-Sicherheitsquickcheck des Arbeitskreises ITK und Digitalisierung der IHK zu Lübeck an.
Das kostenfreie Beratungsangebot gibt einen ersten Überblick über die aktuelle IT‑Sicherheitssituation Ihres Unternehmens.
Haben Sie Interesse? Unseren kostenfreien IT-Sicherheitsquickcheck bieten wir jeden 1. Dienstag im Monat an. Ihren individuellen Beratungstermin können Sie über unseren Online-Terminplaner vereinbaren.
Am IT-Sicherheitscheck beteiligen sich folgende IT-Experten:
- Malte Hochbaum (W&B GmbH)
- Nils Offer (id-netsolutions Digital Solutions GmbH)
- Olaf Otahal (solutionsIT GmbH)
- Georg Rasch (DSS IT Security GmbH)
- Fabian Schmidt (MELTING MIND)
Selbstverständlich sind auch weitere IT-Experten willkommen!
Bei dem IT-Sicherheitscheck handelt es sich um ein Beratungsangebot des Arbeitskreises ITK und Digitalisierung der IHK zu Lübeck. Der Arbeitskreis setzt sich aus engagierten und motivierten Unternehmerinnen und Unternehmern der IT- und Kommunikationsbranche zusammen, die gemeinsam Themen bewegen und bearbeiten.
Der IT-Sicherheitscheck wird von den beteiligten Unternehmen und der IHK zu Lübeck unentgeltlich angeboten. Die (zeitliche) Durchführung des Beratungsangebots steht dabei in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten. Ein genereller Anspruch auf Durchführung besteht daher nicht. Nähere Informationen hierzu können bei Christian Wegener erfragt werden.