Planfeststellungsbehörde

Schneller zum ersten Spatenstich?

Ob feste Fehmarnbelt-Querung, der Ausbau der B 5 oder der Weiterbau der A 20:
Infrastrukturprojekte brauchen Zeit. Denn natürlich kann eine Straße nicht einfach so gebaut werden. Bevor die ersten Spatenstiche erfolgen, ist die Planfeststellungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein am Zuge.
Planfeststellungsverfahren können sich in die Länge ziehen. Damit die Verfahren beschleunigt werden, ist die Planfeststellungsbehörde Schleswig-Holsteins umstrukturiert und nun direkt dem Wirtschaftsministerium unterstellt worden. Das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV), wie die Behörde seit Anfang 2018 heißt, kümmert sich um Vorhaben wie Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Schienenwege, Hafen- und Flughafenanlagen. "Bei der Genehmigung geht es sowohl um das Bauen als auch um den jeweiligen Betrieb", erklärt die neue Leiterin Gesa Völkl. 33 Mitarbeiter arbeiten in der Behörde, auf 45 Mitarbeiter soll die Zahl in den kommenden Monaten anwachsen. Aber was machen die Juristen, Verwaltungswirte, Bauingenieure, Geografen, Raumplaner, Landschaftsplaner und Biologen eigentlich genau? "Bauvorhaben greifen in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse", so Völkl. In einem Planfeststellungsverfahren werden alle durch das Vorhaben berührten öffentlich- rechtlichen Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Verkehrsvorhaben verwirklichen möchte - Vorhabenträger genannt -, und anderen Behörden, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie privaten Betroffenen geregelt.
Plausibilität prüfen
Soll etwa eine Kreis- als Umgehungsstraße geplant werden, muss zuerst die richtige Trasse gefunden werden - dazu werden mehrere Varianten entwickelt, die die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Umweltunterlagen bilden. Diese werden unter anderem Naturschutzbehörden und Gemeinden vorgelegt. Auf dieser Basis erstellt der Vorhabenträger mit Gutachtern einen Prüfungsbericht zur Umweltverträglichkeit, der die Auswirkungen des Bauvorhabens ermittelt und darstellt. Parallel erstellt der Vorhabenträger die technischen Planunterlagen. "Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft", erläutert Völkl. "Entsprechend den Fristen erfolgt die Beteiligung etwa der Naturschutzvereinigungen und der Privaten durch Zusendung und Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden und durch Bereitstellung im Internet."
Die Dauer der Auslegungen und die anschließenden Fristen für Einwendungen und Stellungnahmen sind gesetzlich geregelt. Vor dem eigentlichen Planfeststellungsbeschluss folgen meist mehrere Erörterungstermine, in denen zu den Einwänden Stellung genommen wird. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss kann das Vorhaben umgesetzt werden. Aber wieso dauern manche Verfahren länger als andere? "Die Dauer lässt sich im Vorfeld nur schwer einschätzen", sagt Gesa Völkl. Klagen beim Verwaltungsgericht können verzögernd wirken wie beim Flughafen Lübeck. Zudem ist vorher nicht bekannt, wie viele Einwendungen es geben wird. "Wenn es zu Planänderungen kommt, und das können durchaus mehrere sein, beginnt die Schleife der Beteiligung wieder neu", so Völkl. Die größte Beschleunigung entstehe dann, wenn es gelinge, dass sich Einwender und Vorhabenträger in strittigen Fragen einigten, so Völkl. Doch wichtiger als ein schneller Planfeststellungsbeschluss ist aus ihrer Sicht ein gut abgewogener Beschluss - um, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ein zügiges Baurecht zu erreichen.
Nathalie Klüver
Veröffentlicht am 3. April 2018