Forschung und Entwicklung

Per Förderung in neue Geschäftsfelder

Um ihr Geschäftsmodell weiterzuentwickeln, müssen Unternehmen in Forschung und Entwicklung investieren. Häufig scheitert dies jedoch an zu hohen Kosten. Die gute Nachricht: Dafür kann eine Zulage beantragt werden. Die Secop GmbH in Flensburg macht es vor.
Die mRNA-Impfstoffe gegen Corona- oder Ebolaviren müssen mit eisigen Temperaturen von -70 und -75 Grad gekühlt werden - eine Herausforderung für den Transport, denn die Impfstoffe werden auf der ganzen Welt benötigt. Bisher waren Trockeneisboxen das Mittel der Wahl, da es keine Lösung für die Ultrakalttransporte gab, bei der die Temperatur steuerbar und das Material wiederverwendbar ist. Bis jetzt. Die Secop GmbH in Flensburg hat im Oktober ein Gerät vorgestellt, das eine entsprechende Kühlleistung möglich macht. “Die Weltgesundheitsorganisation fragte uns, ob wir ein Gerät entwickeln können, damit die Impfstoffe nicht mehr mit Trockeneis verschickt werden müssen. Diese aktiv gekühlte Lösung - die neue, zweistufige medizinische Verdichter-Kaskade - ist hochkomplex. Dementsprechend stark ist das Interesse der Kunden“, sagt Peter Michael Hansen, Geschäftsführer der Secop GmbH. Der internationale Hersteller entwickelt und fertigt hermetische Verdichter für Kältelösungen für die stationäre und mobile Kühlung. Das heißt, ihre Kältekompressoren sind etwa im Lebensmitteleinzelhandel, in der Medizintechnik oder auf der Straße in Lkws oder Wohnmobilen zu finden, um dort Lebensmittel oder Impfstoffe zu kühlen.
Doch Investments in Forschung und Entwicklung - wie im Falle des neuen medizinischen Verdichters - sind häufig mit hohen Kosten verbunden. “Wir erfuhren, dass eine Forschungszulage in diesem Bereich existiert, und kontaktierten eine Beratungsfirma", so Lars Bo Kjøng-Rasmussen, der den medizinischen Verdichter mit seinem Team entwickelt hat. Dank des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) erhielt die Secop GmbH für ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine Zulage von 25 Prozent. Dafür musste das Unternehmen verschiedene Kriterien erfüllen: Das Projekt muss neue Erkenntnisse bringen, risikoreich in Bezug auf Ergebnis und Kosten sein, den existierenden Wissensbestand erhöhen, strukturiert und systematisch geplant sowie reproduzierbar sein. “Wir haben diese Anforderungen leicht erfüllt, jedoch war der administrative Aufwand besonders bei der Antragstellung hoch, weshalb wir froh waren, dass wir eine Firma engagieren konnten, die das für uns übernommen hat", sagt Lars Kjøng-Rasmussen.
Forschungszulage beantragen
Das Forschungszulagengesetz fördert privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch eine Steuergutschrift im folgenden Wirtschaftsjahr. Unabhängig von Rechtsform, Branche und Größe können Unternehmen bis zu 25 Prozent Forschungszulage beantragen.
Neben dem medizinischen Kompressor für die Kühlung der mRNAImpfstoffe reichte der Konzern drei weitere Projekte für eine Förderung im Rahmen des Forschungszulagengesetzes ein, die es so auf dem Markt noch nicht gibt. Bei einem handelt es sich um einen smarten, solarbetriebenen Kältekompressor, der nur minimale Mengen CO2 ausstößt, bei den anderen beiden um Plattformen für die stationäre und mobile Kühlung, die circa ein Viertel weniger Strom verbrauchen. “Wir arbeiten an energieeffizienten und umweltfreundlichen Kältekompressorprojekten mit innovativen Lösungen für Verdichter und Steuerelektronik”, so die beiden Dänen. Diese Lösungen seien vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise gefragter denn je. "Ohne die Förderung hätten wir uns diese Projekte außerhalb des Tagesgeschäfts nicht leisten können”, so Hansens Fazit. “Wir sind sehr dankbar dafür, denn es ermöglicht uns, neue Geschäftsfelder zu erschließen.”
Aenne Boye