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5G-Schub für die Intralogistik
Die ersten Frequenzen für die Öffentlichkeit sind versteigert. Die Telekommunikationskonzerne können damit beginnen, 5G auszurollen. Noch in diesem Halbjahr will die Bundesnetzagentur aber auch Frequenzen für sogenannte Campus-Netze vergeben, die Unternehmen nur intern nutzen dürfen.
5G-Mobilfunkturm
© fotolia.com/Николай Батаев
Der Grund dafür sind sehr kurze Latenzzeiten von bis zu einer Millisekunde und hohe Datenraten, mit denen sich Produktion und Logistik automatisieren ließen. Einige Unternehmen sind schon dabei, Testfelder aufzubauen - doch eher im südlichen Deutschland. Zum Beispiel Osram. Im Werk in Schwabmünchen kooperiert das Unternehmen mit der Deutschen Telekom, um die IT-Infrastruktur 5G-fähig zu machen. Momentan wartet Osram aber noch auf den Rollout und arbeitet mit LTE.
"Es soll jetzt nach der Versteigerung der 5G-Lizenzen aber schnellstmöglich umgestellt werden. Leider steht der konkrete Zeitpunkt noch nicht fest", sagt Kathrin Kienle, Pressesprecherin bei Osram Automotive. Im Werk transportieren mobile Roboter, sogenannte Automated Guided Vehicles (AGV), Komponenten und Rohstoffe für die Produktion. "Der autonome Transport dieser Güter bietet einen ersten Ansatzpunkt für den Weg zur smarten Fabrik. Ebenso überlegen wir Einsatzmöglichkeiten mit digitalen Brillen wie der HoloLens. 5G würde dann dabei das IT-Backbone für die Anwendungen darstellen", ergänzt Kienle.
Partner gesucht
Ganz so einfach mit einem eigenen 5G-Netz auf dem Betriebshof oder im Lager ist es also nicht. Zwar hält die Bundesnetzagentur in den Frequenzbereichen 3,7 Gigahertz (GHz) und 3,8 GHz einige Megahertz für Unternehmen bereit, diese wurden jedoch noch nicht verteilt, da es bisher noch keine Gebührenordnung gibt. Wie lange es noch dauern wird, weiß auch das Bundeswirtschaftsministerium noch nicht. Von dort heißt es, dass man noch auf den Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur warte, der im Anschluss an das Bundesjustizministerium gehen und dort einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen werde.
Wer sich als Unternehmen um die Bereiche bewerben möchte, muss also noch warten und kann sich schon mal mit den Voraussetzungen vertraut machen, die er auf der Website der Bundesnetzagentur findet. So kann sich zum Beispiel eine Antragsberechtigung aus dem Eigentum an dem Grundstück oder aus einem sonstigen Nutzungsrecht wie Miete und Pacht ergeben. Auch an der Fachhochschule Kiel wird 5G im kommenden Wintersemester zum Repertoire der Vorlesungen gehören.
"Wir stehen beim neuen Mobilfunkstandard noch am Anfang. Daher wird es inhaltlich hauptsächlich um die Grundlagen gehen", sagt Ulrich Jetzek, Professor am Institut für Kommunikationstechnik und Embedded Systems der FH Kiel. Bisher habe die Fachhochschule beim 5G-Standard noch keinen Kooperationspartner aus der Industrie gefunden. Doch die Suche laufe an - so wie der neue Standard.
Das soll 5G mindestens können
- Peak-Downlink-Rate: 20 GBit/s
- Peak-Uplink-Rate: 10 GBit/s
- Mindestdatenrate für den Endnutzer im Downlink: 100 Mbit/s
- Mindestdatenrate für den Endnutzer im Uplink: 50 Mbit/s
- Gebäudeinterne Flächenkapazität für Enhanced Mobile Broadband: 10 Mbit/s/m2
- Verzögerungszeit für Enhanced Mobile Broadband: nicht mehr als 4 ms
- Verzögerungszeit für Ultra-Reliable and Low-Latency Communication: nicht mehr als 1 ms
- Verbindungsdichte: bis zu 1 Million Endgeräte pro km2
- Senkung des Energieverbrauchs auf ein Zehntel der heutigen Systeme
- Steigerung der relativen Bewegungsgeschwindigkeit auf 500 km/h
- Peak-Downlink-Rate: 20 GBit/s
- Peak-Uplink-Rate: 10 GBit/s
- Mindestdatenrate für den Endnutzer im Downlink: 100 Mbit/s
- Mindestdatenrate für den Endnutzer im Uplink: 50 Mbit/s
- Gebäudeinterne Flächenkapazität für Enhanced Mobile Broadband: 10 Mbit/s/m2
- Verzögerungszeit für Enhanced Mobile Broadband: nicht mehr als 4 ms
- Verzögerungszeit für Ultra-Reliable and Low-Latency Communication: nicht mehr als 1 ms
- Verbindungsdichte: bis zu 1 Million Endgeräte pro km2
- Senkung des Energieverbrauchs auf ein Zehntel der heutigen Systeme
- Steigerung der relativen Bewegungsgeschwindigkeit auf 500 km/h
Ralf Johanning
Veröffentlicht am 2. Oktober 2019
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