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Wenn der Kunde nicht zahlt
© Clipdealer/Robert Kneschke
Gemessen an den Forderungsausfällen hat sich die Zahlungswilligkeit in Deutschland verschlechtert. Dies belegen die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Verzeichneten deutsche Unternehmen 2011 noch Zahlungsausfälle von bundesweit rund 24 bis 25 Milliarden Euro, so waren es 2012 bereits etwa 38 Milliarden Euro. Zurückzuführen sei dies vor allem auf die allgemeine wirtschaftliche Situation sowie eine schlechte Zahlungsmoral, die wiederum ebenfalls ökonomischen Zwängen unterliege, sagt der Schleswiger Rechtsanwalt Björn-Sven Bergemann, der sich unter anderem auf allgemeines Vertragsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Existenzgründungen und Insolvenzrecht spezialisiert hat. Steffanie Hildebrandt, Rechtsanwältin in der Weitkamp, Hirsch & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, sieht es genauso. Ihrer Erfahrung nach sind es vor allem kleine und mittlere Unternehmen, denen ausstehende Zahlungen zu schaffen machen. Nach Bergemanns Beobachtung bringen ganz bestimmte Konstellationen besonders schwere Konsequenzen mit sich, wenn Kunden die Rechnungen nicht rechtzeitig begleichen. "Dazu gehören vor allem bei kleinen Firmen eine hohe Abhängigkeit von nur wenigen Kunden sowie ein geringes Eigenkapital und hohe Fixkosten", so der Experte.
Wie können sich Betriebe effektiv wappnen? Ein gutes Forderungsmanagement beginnt schon vor Vertragsabschluss. "Man sollte sich den Vertragspartner genau ansehen und Informationen über dessen Bonität einholen", sagt Bergemann. Möglich ist dies etwa durch einen Handelsregisterauszug oder verschiedene Datenbanken. Wichtig ist, diese Informationen während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Auch beim Abschluss des Vertrags ist höchste Aufmerksamkeit geboten. So sollte man unbedingt prüfen, ob die AGB des Kunden mit denen des eigenen Unternehmens vereinbar sind. Des Weiteren empfiehlt es sich gerade bei längerfristigen Geschäften, eine Anzahlung und eventuell Zwischenzahlungen zu vereinbaren. Auch kann man Sicherheiten wie einen Eigentumsvorbehalt, eine Sicherungsübereignung oder eine Erfüllungsbürgschaft in den Vertrag integrieren.
Leistung einstellen
Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht gleich mit der ersten Rechnung nach, sollte man nicht zu viel Zeit ins Land gehen lassen - da sind sich Hildebrandt und Bergemann einig. Nach der Rechnung sollte zügig eine Zahlungserinnerung folgen, dann eine Mahnung und schließlich die letzte Mahnung. Wichtig ist, bei Rechnungen und Mahnungen nicht nur eine Zahlungsfrist, sondern ein konkretes Datum anzugeben. Nützt all dies nichts, hat ein Unternehmen verschiedene Optionen. So kann es etwa beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Auch besteht die Möglichkeit, ein Inkassobüro oder einen Anwalt einzuschalten. "Ein sehr effektives Mittel ist zudem, die Leistungen einfach einzustellen, bis der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt", weiß Bergemann. Hat ein Unternehmen selbst nicht die Kapazitäten für ein professionelles Forderungsmanagement, kann es einen darauf spezialisierten Anwalt, eine Steuerkanzlei oder einen Dienstleister beauftragen, der das komplette Debitorenmanagement abwickelt.
Weitere Informationen zum Forderungsmanagement finden Sie auf der Website der IHK Lüneburg-Wolfsburg.
Andrea Henkel
Veröffentlicht am 1. April 2013
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Benjamin Tietjen