SH: Vergabeverfahren

Öffentliche Aufträge erhalten

Wie erfahren Sie als Unternehmen von wichtigen Ausschreibungen? Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein Angebot erstellen wollen? Gibt es eine Struktur, die das komplizierte und zeitaufwendige Verfahren erleichtert?  Und was tut die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. (ABST SH?) für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber dabei? Eine Übersicht.
Bund, Länder und Kommunen und andere öffentliche Organisationen vergeben Aufträge, wenn sie Lieferungen oder Dienstleistungen benötigen. Bei einem Markt, der rund 500 Milliarden Euro umfasst, ist es für Unternehmen durchaus attraktiv, sich zu beteiligen. Das gelingt nur mit strukturierter Vorbereitung. Hierbei unterstützt die ABST SH: Sie berät Unternehmen und öffentliche Auftraggeber rund um das deutsche und europäische öffentliche Auftragswesen. „Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Verwaltung mit der Zielsetzung, im Gesamtinteresse der freien Wirtschaft, die angemessene Beteiligung schleswig-holsteinischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen zu fördern“, erläutert Dr. Julia Körner, erste Vorsitzende der ABST SH und Geschäftsführerin der IHK zu Kiel.
Basisberatungen sind für Mitglieder der IHKs in Schleswig-Holstein sowie der Handwerkskammern kostenfrei. Neben der klassischen Beratung und kostenfreiem Infomaterial gibt es auch Seminare für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber an, eine Präqualifizierung im Rahmen des Amtlichen Verzeichnisses und einen Newsletter. Zudem können öffentliche Auftraggeber sich Unterstützung im Rahmen der Markterkundung mit der Bieterdatenbank holen. Aus dieser Datenbank können sich Auftraggeber bei einer beschränkten Ausschreibung und Verhandlungsvergaben geeignete Bieter benennen lassen.
„Wir empfehlen zudem, dass Sie sich als Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich im Amtlichen Verzeichnis eintragen. Bei diesem Eintrag liegt eine Eignungsvermutung vor“, betont Julia Körner. Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) ist eine bundesweit einheitliche, allgemein zugängliche Datenbank von Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich, deren Eignungsnachweis vorgelagert und auftragsunabhängig geprüft wurden. Körner erklärt: „Wir prüfen im Rahmen der Präqualifizierung Erklärungen und Nachweise der Unternehmen auf Vollständigkeit, Aktualität und Plausibilität nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen für nationale und EU-weite Vergabeverfahren. Die Zertifizierung der geprüften Unternehmen erfolgt im zweiten Schritt durch die IHK zu Lübeck.“ So gelangen Unternehmen direkt einfacher zu einem öffentlichen Auftragen: Besitzen sie das AVPQ-Zertifikat, besteht eine generelle Eignungsvermutung für öffentliche Aufträge. Die weitere Vorlage von Eignungsnachweisen bei Ausschreibungen entfällt. Auftraggeber können Unternehmen in der Datenbank finden und nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes durch das Unternehmen alle Eignungsnachweise anschauen. Zudem bietet das Verzeichnis gute Recherchemöglichkeiten im Rahmen der Markterkundung.
Sie suchen weitere Informationen? Hier gelangen Sie zur Übersicht aller Ansprechpartner, zu den Informationen für öffentliche Auftraggeber und zu Leitfäden und Checklisten.
Seminare, unter anderem zum Ablauf eines Vergabeverfahrens oder zu e-Forms in der Praxis, finden Sie hier: Seminare | ABST-SH
Die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein ABST SH wurde als eingetragener Verein durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in Schleswig-Holstein gegründet. Der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein ist beitragsfreies Mitglied. Die Satzung der ABST SH finden Sie hier. Das Land Schleswig-Holstein ist durch das Ministerium für Wirtschaft als ständiger Gast der Mitgliederversammlungen eng mit der ABST SH verbunden. Die Angebote der ABST SH richten sich daher auch an öffentliche Auftraggeber. Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland sind landesübergreifend in einem engen Netzwerk tätig (www.abst.de). Dadurch wirken wir gemeinsam mit den Dachorganisationen DIHK und ZDH auf bundespolitische Entscheidungen im Vergaberecht ein.