Förderprogramme

Ohne Moos nichts los

Junge Gründende verlieren auf der Suche nach der richtigen Förderung leicht den Überblick. Oft hilft es, sich zu fragen: Wie viel brauche ich wofür? Hier ein Überblick über bewährte Förderungen.

IB.SH Mikrokredit

Der Mikrokredit der IB.SH ist eine Kapitalspritze für Gründende, die bis zu 25.000 Euro benötigen. Der Zinssatz liegt aktuell bei 5,45 Prozent, innerhalb von sieben Jahren erfolgt die Tilgung – das erste halbe Jahr ist tilgungsfrei, eine vorzeitige Rückzahlung ist ohne Kosten möglich. Die Beantragung geschieht über einen Regionalpartner wie die IHK.

Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

Der Gründungszuschuss ermöglicht Empfängern des Arbeitslosengeldes I bei Gründung im Vollerwerb eine sechsmonatige Fortzahlung des Arbeitslosengeldes und einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro. Die Arbeitsagentur entscheidet über die Leistung. Eine fachkundige Stelle wie die IHK muss eingebunden werden.

Startgeld (KfW)

Der bundesweit populärste Gründerkredit. Pro Gründer sind bis zu 100.000 Euro möglich. Der Gründende beantragt über seine Hausbank. Weitere KfW-Produkte wie das ERP-Kapital für Gründung oder der ERP-Gründerkredit stehen für kapitalintensivere Vorhaben zur Verfügung.

BAFA-Förderung

Mit der BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows ist es für Jungunternehmer (bis zwei Jahre nach der Gründung) möglich, eine Unternehmensberatung im Wert von bis zu 4.000 Euro netto mit 50 Prozent bezuschussen zu lassen.

IB.SH Gründung und Nachfolge SH

Bis zu fünf Jahre nach Gründung beziehungsweise Übernahme können bis zu 1,5 Millionen Euro aufgenommen werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.

Seed- und StartUp-Fonds SH

Stille Beteiligungen des Landes für junge innovative Unternehmen. Gesellschaften in der Seed-Phase können mit bis zu 200.000 Euro, Start-ups mit bis zu 350.000 Euro unterstützt werden. Nach zehn Jahren erfolgt die Tilgung der Beteiligung.
Veröffentlicht am 4. Juli 2018