SH: Mantelverordnung

Nachhaltig durch die Bauwirtschaft

Nach dem Beschluss der Mantelverordnung durch den Bundesrat im Juni 2021 liefen die Vorbereitungen nicht nur in Suchsdorf bei der Agrolab Group auf Hochtouren. Seit dem 1. August 2023 gilt die bundesweite Mantelverordnung.
Die Mantelverordnung gibt erstmals einheitliche Vorgaben zum Einsatz von Bodenmaterial und Baggergut, mineralischen Ersatzbaustoffen wie Recycling-Material, Aschen, Schlacken und Gleisschotter vor. Mit der Mantelverordnung wird erstmals eine Ersatzbaustoffverordnung (EBV) eingeführt, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) neu gefasst, sowie die Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geändert. Ziele der Mantelverordnung sind einheitliche Regelungen für die Verwendung von mineralischen Abfällen, der Schutz von Boden- und Grundwasser, eine höhere Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die Verbesserung der Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen und die Entlastung von Deponien. Dadurch können Primärrohrstoffe effektiv eingespart werden und ökologische Ressourcen effizient geschont werden. In Hinsicht auf den Rohstoffmangel und die stark gestiegenen Preise in der Baubranche ist die Mantelverordnung von hoher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Die neuen Verordnungen ziehen in der Praxis tiefgreifende Änderungen in den Laborabläufen nach sich. Das machen Beispiele aus der Agrolab Group deutlich, berichtet Kieler Standortleiter Daniel Plaul: „Die Einführung der neuen Anforderungen im Laborbetrieb war eine große Herausforderung. Ziel ist es, mit zunehmender Erfahrung, unsere Untersuchungszeiten bei den Säulenversuchen weiter zu reduzieren und diesen Vorteil an unsere Kunden weiterzugeben.“ Dafür wurden zum einen neue Untersuchungsmethoden eingeführt, wie zum Beispiel der sogenannte Säulenversuch, zum anderen waren viele Bestimmungsgrenzen zu reduzieren und zusätzliche Kapazitäten für die Rückstellung von Probenmaterial zu schaffen. Ausführliche Säulenversuche dauern bis zu acht Tage und der Umfang des Probenmaterials für eine Analyse hat sich auf bis zu mehrere Kilogramm erhöht. Hier wurden interne Prozesse angepasst und spezifische Untersuchungspakete entwickelt. Qualifiziertes Personal führt die Laboruntersuchungen durch, aber auch Proben können bei Bedarf von ausgebildeten sach- und fachkundigen eigenen Probenentnehmern entnommen werden.
Für die Änderungen und die Einführung neuer Laborparameter hat. „Die Mantelverordnung ist die größte Veränderung in der Umweltanalytik, die wir bisher erlebt haben. Wir haben uns im Dialog mit unseren Kunden und den Behörden auf die Veränderungen vorbereitet. Auch wenn noch vieles offen ist, können wir die passenden Untersuchungen liefern“, sagt Andreas Knollmeyer, Commercial Director für Deutschland, Österreich und Dänemark. Geschäftsführerin Stephanie Nagorny betont: „Schon vor Einführung der Mantelverordnung waren wir am Standort Kiel bestens vorbereitet. Unser organisches Wachstum ist weiterhin sehr stark, und gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden freuen wir uns, dass die Agrolab Group ihre Stellung als Preis-/Leistungsführer weiter ausbauen kann.“
Agrolab hat hohe Investitionen in die Hard- und Software sowie im Personalbereich getätigt und trägt nicht nur mit der vollständigen Umsetzung der Mantelverordnung zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei. Mit der jüngsten Verabschiedung der neuen Trinkwasserverordnung vom 24. Juni 2023 wurden auch die dazugehörigen Untersuchungsmethoden angepasst, welche einen wertvollen Beitrag für die Lebensqualität in Norddeutschland liefern.
Kontakt: Fragen beantworten Dr. Klaus Thoms, IHK zu Kiel, klaus.thoms@kiel.ihk.de, sowie das Serviceteam-Umwelt der Agrolab Group unter kiel@agrolab.de.
Veröffentlicht: August 2023