Emissionshandel

Effektiv CO₂ reduzieren

Die Europäische Union will ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Ein wichtiges Instrument dafür ist das Emissionshandelssystem (EU-ETS), das grundlegend reformiert wurde.
​​​​​​​Bereits 2005 startete als zentrales Element der Reduzierung von Treibhausgasemissionen der Handel mit CO₂-Zertifikaten in der EU. So sollte ein Marktmechanismus für den CO₂-Ausstoß erzeugt und dieser dadurch reduziert werden. Doch die Reduzierungseffekte traten nicht ein. Statt der erwarteten 40 bis 60 Euro pro Tonne CO₂ wurde nur ein Preis zwischen fünf und acht Euro je Tonne erreicht.
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich daher auf eine grundlegende Reform des EUETS verständigt. Sie ist im April 2018 in Kraft getreten und bildet den Rahmen für die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030). Dabei soll die Gesamtmenge der erlaubten Emissionen 2021 bis 2030 jährlich um 2,2 Prozent sinken.
Man einigte sich zudem auf eine verschärfte Anwendung der Marktstabilitätsreserve. Die Menge an Emissionszertifikaten, die dieser Mechanismus ab 2019 abschöpfen soll, wird fünf Jahre lang von zwölf auf 24 Prozent erhöht. Zwei Milliarden Zertifikate werden damit in einer Reserve geparkt oder gelöscht. Mit dieser Verknappung hofft die EU, dass der Preis steigt und die Emissionen der derzeit rund 11.000 Handelsteilnehmer der EU-Staaten sowie Norwegens, Islands und Liechtensteins um 43 Prozent sinken.
Obwohl die Regelungen - vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten - erst 2021 in Kraft treten, steigt der Preis schon jetzt. Derzeit werden die Zertifikate mit 20 bis 25 Euro gehandelt. Das liegt vor allem an der Bevorratung großer CO₂-Emittenten, die sich aktuell noch günstig mit Zertifikaten eindecken, um sie später anzuwenden. Der Bundestag hat im November die Novelle des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz zur Umsetzung der EU-Regelungen beschlossen.
Zentrale Anliegen der IHK-Organisation wurden berücksichtigt, wie etwa Erleichterungen bei der Emissionsberichterstattung für Anlagen mit jährlichen Emissionen von bis zu 5.000 Tonnen CO₂, vereinfachte Emissionsnachweise für Anlagen mit jährlichen Emissionen von bis zu 2.500 Tonnen CO₂ oder Vereinfachungen für die Verifizierung von Emissionsberichten.
Kathrin Ostertag
Veröffentlicht am 5. Februar 2019