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Aussicht auf Besserung
Der Strompreis setzt sich aus vielen Komponenten zusammen. Einige gelten als überholt oder reformbedürftig - wie die EEG-Umlage oder die Netzentgelte. Der Ampelkoalitionsvertrag lässt auf Verbesserungen hoffen. Ein Überblick.
Aktuell müssen besonders die Verbraucher und Unternehmen in Schleswig-Holstein ein unverhältnismäßig hohen Anteil der Netzkosten tragen, und das, obwohl der kostengünstig produzierte grüne Strom nicht nur bei uns, sondern deutschlandweit im Sinne der Energiewende verbraucht wird. Dies ist ein Wettbewerbsnachteil, da fast alle Strompreisbestandteile deutschlandweit einheitlich sind – nur die Entgelte auf der Verteilnetzebene nicht. Die Netzentgelt-Gebühr fällt für die Nutzung, den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes an. Dabei fällt stark ins Gewicht, dass viele erneuerbare Erzeugungsanlagen im Land dezentral an die Flächennetze angeschlossen sind und weiter angeschlossen werden. Um diesen Strom aufnehmen zu können, müssen die regionalen Netze weit über ihre frühere, lieferungsorientierte Versorgungsaufgabe hinaus ausgebaut werden. Die Kosten dafür tragen innerhalb der betroffenen Netzgebiete nur die Kunden vor Ort, obwohl deutschlandweit profitiert wird.
Das hat weitreichende Folgen: Die hohen regionalen Netzentgelte schrecken verbrauchsintensive Unternehmen ab; die Wettbewerbsfähigkeit wird eingeschränkt. Schlimmstenfalls kann es zu einer Abwanderung ansässiger Unternehmen kommen. Das heißt, die Netzentgeltsystematik muss im Sinne einer angemessenen und in Bezug auf die Bewältigung des Klimawandels zielführenden bundesweiten Kostenverteilung angepasst werden. Der neue Koalitionsvertrag lässt hoffen: Wie von der IHK Schleswig-Holstein lange gefordert, sollen die Netzentgelte reformiert und die Kosten für die Integration der erneuerbaren Energien fair verteilt werden. Wie und wann das umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest.
Der Koalitionsvertrag birgt noch weitere positive Ansätze: Die viel diskutierte EEG-Umlage wird als längst überfälliger Systemfehler korrigiert. Ab 2023 wird diese nicht mehr über den Strompreis finanziert, sondern aus dem Bundeshaushalt. Die Höhe der Umlage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und den Zahlungen für die Einspeisevergütungen. Wird also viel günstiger erneuerbarer Strom produziert, wodurch die Börsenstrompreise fallen, steigt die EEG-Umlage. Dies führt oftmals dazu, dass die erneuerbaren Energien für die hohen Stromkosten beziehungsweise die hohe EEG-Umlage verantwortlich gemacht werden. Mit einer Finanzierung über den Staatshaushalt soll dies nun korrigiert und gleichzeitig alle Verbraucher entlastet werden.
Björn Meyer
Veröffentlicht am 31. Januar 2022
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