Logistikbranche

Bürokratiefalle bei Schwertransporten?

Das Online-Portal Vemags soll Großraum- und Schwerlasttransporteuren eigentlich helfen, leichter Anträge zu stellen. Mit einem geplanten neuen Release des Instruments droht jedoch ein Rückschritt.
Unternehmen, die Großraum- und Schwertransporte (GST) durchführen, haben es schwer, ihre Aufträge schnell abzuarbeiten. Grund sind immer noch die langen Wartezeiten für die Fahrtengenehmigungen. "Wir warten im Schnitt zwei bis drei Wochen", sagt Henning Schmidt, Geschäftsführer der gleichnamigen Spedition in Heide. Lediglich Schleswig-Holstein bleibe mit drei bis fünf Tagen im Rahmen.
Auch die IHK Nord forderte bereits vor zwei Jahren, die Bearbeitungszeiten auf maximal fünf Tage zu verkürzen. Helfen soll dabei ein zentrales Online-Portal mit dem Namen Vemags (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte). Das System bildet von der Antragstellung bis zur Bescheidzustellung alle Schritte ab. Zwar ist Vemags seit mehr als zehn Jahren im Einsatz, an der langen Bearbeitungszeit hat sich jedoch nicht viel geändert - und ein neues Release bedeutet womöglich weitere Probleme.
Beantragt Spedition Schmidt etwa einen Transport von Flensburg nach Frankfurt am Main, so greifen alle beteiligten Landes- und Kommunalbehörden über das Portal auf den Antrag zu. Henning Schmidt hat dabei bisher einen Überblick über den Antragsstatus. Doch diese Transparenz droht jetzt wegzufallen. "Das wäre für uns ein Desaster. Denn aktuell können wir jederzeit aktiv werden und bei den einzelnen Behörden anrufen und fragen, warum es dort nicht weitergeht. Das scheinen die Ämter nicht zu wollen", glaubt Schmidt.

Realistische Regeln

Das Gleiche gilt für eine geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der die Ausnahmegenehmigungen von der StVO nur noch Behörden ausstellen können, in deren Bezirk der Transport beginnt oder endet. Das führt laut Schmidt automatisch zu einer Verschiebung, die viele Behörden nicht bewältigen könnten, während andere mit viel Schwerlast-Knowhow deutlich weniger zu tun hätten.
Eine Gefahr sieht der Spediteur auch darin, gewisse Toleranzen mit dem neuen Release aufzuheben. So ist geplant, künftig bei allen Abweichungen der beantragten Maße eine neue Genehmigung beantragen zu müssen. Das gilt auch, wenn die Ladung beispielsweise nicht wie angegeben 3,2 Meter, sondern nur 3,1 Meter breit ist. "Wir sollten weiterhin an der sogenannten Bis-zu-Genehmigung festhalten. Denn ein Maximalmaß ist weiterhin zwingend erforderlich", so Schmidt.
Ein wichtiger Punkt, der von der IHK Nord ebenfalls gefordert wird, sei eine Festlegung von großräumigen Korridoren, die für GST ausgebaut und instand gehalten werden. Zudem geht es Schmidt darum, innerhalb dieser Korridore allgemeine Verfügungen über alle relevanten Maße für Transitverkehre zu schaffen, die direkt von der zuständigen Behörde genehmigt werden können. Wünschenswert sei auch, die strenge Regel der Baugleichheit der Fahrzeuge aufzuheben und wieder zur alten Regelung der Bauart zurückzukehren.
Auch damit ließe sich nach Meinung von Schmidt das Verfahren vereinfachen. Bei all der geforderten Toleranz ist dem Geschäftsführer klar, dass es Spielregeln geben muss. Es gehe lediglich darum, diese für alle realistischer zu gestalten. Zudem wünscht sich Schmidt mehr Respekt und Wertschätzung für die Logistikbranche - besonders jetzt im Kampf gegen das Coronavirus.
Ralf Johanning
Veröffentlicht am 28. Mai 2020