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Noch ein weiter Weg
Obwohl im Wesentlichen die papierlose Bauantragsverwaltung gemeint ist, wird die Bezeichnung "digitale Bauakte" recht uneinheitlich verwendet. Umfassende Lösungen fehlen.
So bezeichnet der Begriff häufig lediglich das digitale Archivieren der Akten oder den Online-Service, bei dem sich die Antragsteller über den Verfahrensstand erkundigen. Das sind aber alles nur Teile des großen Ganzen. Nach Angaben der Lübecker Mach AG, eines führenden Anbieters von E-Government-Lösungen, ist es mit Enterprise-Content-Management-Systemen grundsätzlich möglich, von der Beantragung über die Bearbeitung bis zum Abschluss alle Schritte während des Bauprozesses digital abzuwickeln. Bundes- und Landesbehörden seien bereits dabei, diverse Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Kommunen hingegen hätten Probleme, da die Digitalisierung in einem anderen Verhältnis zu Ressourcen und Bedarf stehe.
Augmented-Reality-Lösung der Mach AG mit Gebäudemodell
© Mach AG/Jakob Boerner
Zudem sei die Bauakte aufgrund ihrer besonderen Anforderungen ein Bereich, den viele Kommunen erst im zweiten Schritt angehen würden. Nicht nur die geltende Landesbauordnung zieht oft noch die Schriftform vor, es gibt vor allem technische und organisatorische Fragen: Wie sollen die großen Pläne und Zeichnungen digitalisiert werden? Wie lassen sich die Grüneintragungen, die als „modifizierte Auflagen“ von Bauherren zu beachten sind, elektronisch abwickeln? Und wie funktioniert die Kommunikation mit Architektur- und Ingenieurbüros? Sind deren Systeme mit denen der Behörden kompatibel?
Virtuelles Bauamt
Eine grundlegende Hürde besteht in der Überprüfbarkeit der elektronischen Signatur. Nach dem Signaturrecht kann diese nur für 30 Jahre sichergestellt werden, doch "wegen des Dauercharakters von Baugenehmigungen reicht das nicht aus", sagt Jens Bebensee vom Kreis Stormarn.
Zwar gibt es seit 2016 den Paragraf 81 Absatz 2 als "Experimentierklausel" in der Landesbauordnung, um die elektronische Bearbeitung zu fördern, jedoch hat der Kreis Stormarn angesichts der offenen Fragen noch keinen solchen Ausnahmeantrag bei der obersten Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg etwa beschränkt sich der digitale Wandel auf den Servicebereich, der im Internet bereits als "Bauakte Online" erscheint. Hier gibt es die Möglichkeit, den Verfahrensstand zu verfolgen und einzelne Angaben zu prüfen. Der Kreis Segeberg dagegen beabsichtigt mit dem Projekt "Virtuelles Bauamt", die digitale Bauantragsbearbeitung noch in diesem Jahr zu starten.
Zunächst sollen die Vorbescheidsverfahren digital bearbeitet werden, darauf folgen die Baugenehmigungsverfahren. Die Digitalisierung des Bauaktenarchivs hat man allerdings vor drei Jahren wieder eingestellt: "Das nachträgliche Scannen der Archivakten war wirtschaftlich nicht darstellbar", heißt es. Die digitale Bauakte – noch ein weiter Weg bis dahin.
Christoph Krelle
Veröffentlicht am 3. September 2018
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