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Neue Ideen für alte Gemäuer
Historische Gebäude besitzen häufig Charme, doch Unternehmen, die denkmalgeschützte Bauten erwerben oder umbauen wollen, sollten genau hinschauen. Im Interview spricht Dr. Wilhelm Poser, Ombudsmann Denkmalschutz in Schleswig-Holstein, über Pflichten, Herausforderungen und Interessenkonflikte zwischen Unternehmen und Denkmalschutz.
Gewerblich genutztes Denkmal: In den Lübecker Salzspeichern sitzt das Modehaus Heick & Schmaltz.
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Die Eigentümer eines Denkmals - so auch Unternehmen - sind zum Erhalt und zur Pflege des Bauwerks verpflichtet. Dabei ist es egal, ob das Denkmal eine Bauernkate, ein Gewerbebau oder ein Industriekomplex ist. Baumaßnahmen am Denkmal sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ein frühzeitiger Kontakt zu den Denkmalbehörden ist daher anzuraten. Anzusprechen sind zunächst die Unteren Denkmalbehörden in den Kreisen oder kreisfreien Städten, die auch Genehmigungsbehörden sind. Sie stellen dann den Kontakt zur Oberen Denkmalbehörde wie dem Landesamt für Denkmalpflege in Kiel oder dem Denkmalamt in Lübeck her.
Welche Herausforderungen gibt es beim Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes?
Das Anliegen der Denkmalpflege ist der weitestgehende Erhalt des Denkmals. Ausbauten sollten in zeitgemäßer Formensprache erfolgen und sich in den Bestand in seiner Maßstäblichkeit einfügen. Dabei ist es hilfreich, mit Fachkräften zu arbeiten, die über Erfahrung in der Denkmalpflege, aber auch im Industrie- oder Verwaltungsbau verfügen. Diese sollten auch prüfen, ob das ausgewählte Denkmal für die künftige Nutzung geeignet ist. Dabei können etwa die Raumzuschnitte oder auch die Tragfähigkeit der Decken eine Rolle spielen.
Bei welchen Problemen kommen Sie als Ombudsmann ins Spiel?
Meine Aufgabe ist es, zwischen den Denkmaleigentümern und den Denkmalbehörden in Konfliktfällen zu vermitteln. Beispiel: Ein Unternehmen besaß ein Denkmal, dessen baulicher Zustand so schlecht war, dass eine Instandsetzung nicht zumutbar war. Die Begleitung durch den Ombudsmann führte zur Streichung aus der Liste der Denkmale und zur Abrissgenehmigung. In einem anderen Fall sollte neben einem Gewerbebetrieb, auf dem ein technisches Kulturdenkmal steht, eine Altenwohnanlage errichtet werden, an deren Entstehen auch ein politisches Interesse bestand. In Gesprächen mit der Stadt, dem Bauamt, Investor und seinem Architekten sowie der Denkmalschutzbehörde konnten wir eine denkmalverträgliche Lösung erarbeiten.
Interview: Benjamin Tietjen
Veröffentlicht am 3. September 2019
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Benjamin Tietjen