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Neuordnung im Gastgewerbe
Vom 1. August 2022 an wird es im Gastgewerbe sieben statt sechs Ausbildungsberufe geben – und auch sonst bringt die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe inhaltliche und strukturelle Veränderungen.
Alle Ausbildungen werden deutlich modernisiert, Metathemen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit integriert, Bereiche wie Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team und Gastkommunikation verstärkt. Die jungen Fachkräfte werden noch besser auf ihre zukünftige Rolle als Führungskräfte vorbereitet, indem sie bereits in der Erstausbildung die Anleitung von Mitarbeitern, Kalkulation, Verkaufsförderung und Vertrieb sowie wirtschaftliches Denken erlernen. Aktuelle Trends wie veränderte Ernährungsgewohnheiten werden in der Ausbildung aufgegriffen.
Der betriebliche Ausbildungsplan ist an die neuen Ausbildungsrahmenpläne anzupassen. Deutliche fachliche Abgrenzungen gibt es bei den Hotel- und Restaurantberufen: So muss etwa die Ausbildung der Hotelfachleute umgestellt werden. Nach neuer Verordnung werden sie im Service nur noch zehn Wochen eingesetzt. Serviceaufgaben tauchen dann in der Abschlussprüfung der Hotelfachleute nicht mehr auf. Alternativ beziehungsweise zusätzlich können die Hotels in dem neuen Beruf Fachmann/- frau für Restaurants und Veranstaltungsservice (drei Jahre) oder dem Beruf Fachkraft für Gastronomie mit Schwerpunkt Restaurantservice (zwei Jahre) ausbilden.
Die Neuordnung ab dem 1. August bringt frischen Wind ins Gastgewerbe.
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Die sicher wichtigste strukturelle Neuerung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in den fünf dreijährigen Ausbildungen. Das heißt, es gibt dort keine Zwischenprüfung mehr, sondern im vierten Ausbildungshalbjahr den ersten Teil der Abschlussprüfung (GAP 1). Die GAP 1 zählt mit 25 Prozent für die Endnote. In den zweijährigen Ausbildungen bleibt es bei Zwischen- und Abschlussprüfung.
Für alle Ausbildungen, die zum 1. August 2022 beginnen, gelten die neuen Verordnungen. Verträge, die bereits vorher abgeschlossen werden, sind wirksam, können aber von der IHK noch nicht eingetragen werden. Für vor dem 1. August 2022 bereits laufende Ausbildungen gelten die alten Ausbildungsordnungen; eine Umschreibung ist nicht vorgesehen. Im Mai informiert die IHK Ausbildungsbetriebe über die Änderungen der Ausbildungsinhalte und der Prüfungsstruktur. Dazu sind Webinare und Präsenzveranstaltungen an den Beruflichen Schulen in Lübeck, Mölln und Neustadt i. H. geplant. Mehr zu den Veränderungen und Neuerungen in spezifischen Berufsfeldern gibt es auf der IHK-Homepage.
Veröffentlicht am 4. Mai 2022
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Benjamin Tietjen