Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
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Bachelor und Fachwirt gleichwertig
Die Staaten der Europäischen Union haben ganz unterschiedliche Bildungssysteme und somit existiert auch eine Fülle verschiedener Abschlüsse. Das erschwert in Bewerbungsprozessen natürlich die Beurteilung, welche Kompetenzen ein innerhalb der EU erworbener Abschluss tatsächlich beinhaltet. Deshalb wurde der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt. Er soll Transparenz über Landesgrenzen hinweg schaffen und damit die europäische Mobilität auf dem Arbeitsmarkt erleichtern.
Der EQR unterscheidet acht Qualifikationsniveaus. Je höher das Niveau, desto höher sind die erworbenen fachlichen Kompetenzen (Wissen und Fertigkeiten) und personalen Kompetenzen (Sozialkompetenz und Selbstständigkeit).
Aber nicht nur auf europäischer Ebene gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungsabschlüsse, schon innerhalb des deutschen Bildungssystems können unzählige verschiedene Qualifikationen erworben werden. Am 1. Mai 2013 ist daher der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) in Kraft getreten. Er überträgt das achtstufige Modell des EQR auf das deutsche Bildungssystem und erleichtert somit zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem. Zum anderen trägt der DQR zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei. Im DQR sind schulische, akademische und berufliche Abschlüsse in ihrer Wertigkeit direkt miteinander vergleichbar.
Für die Absolventen einer IHK-Aufstiegsfortbildung bedeutet das:
Die meisten Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirte, Fachkaufleute und Meister sind dem Niveau 6 und die Abschlüsse Betriebswirt, Technischer Betriebswirt und Berufspädagoge dem Niveau 7 zugeordnet. Seit dem 1. Juli 2014 wird auf den Abschlusszeugnissen dieser zugeordneten IHK-Fortbildungsprüfungen ausgewiesen, welchem DQR-Niveau der erreichte Abschluss entspricht.
Mit der Zuordnung auf den DQR-Stufen 6 und 7 befinden sich die IHK-Abschlüsse der Höheren Berufsbildung auf denselben Stufen wie die Bachelor- und Masterabschlüsse der Hochschulen. Der beruflichen Weiterbildung wird damit offiziell der Stellenwert zugesprochen, der ihr auch gebührt. Denn im DQR ist nun amtlich, dass berufliche und akademische Bildung zwar nicht gleichartig aber gleichwertig sind. Ein Bachelor-Absolvent ist also formal nicht höher, sondern gleichwertig qualifiziert im Vergleich zu einem Fachwirt, ein Master-Absolvent gleichwertig zu einem Betriebswirt.
Damit wird deutlich: In Deutschland hat jeder die Chance zum beruflichen Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung.
Auf der Internetseite zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) finden Sie umfassende Informationen zu diesem Thema.